NVP darf in Oberösterreich nicht antreten

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Die Landeswahlbehörde hat nicht nur einstimmig beschlossen, dass die Nationale Volkspartei (NVP) nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten darf. Sie erstattet auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das gaben der für die Durchführung der Wahlen zuständige Landesrat Viktor Sigl und der Leiter der Landeswahlbehörde Michael Gugler am Donnerstag bekannt.
Gugler sieht die Entscheidung im Hinblick auf eine mögliche Anfechtung der Wahl gut abgesichert. Die Wahlbehörde habe nach dem Bekanntwerden einer möglichen Kandidatur der NVP ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Obendrein habe es umfassende Internet-Recherchen zur NVP-Homepage einschließlich der erfolgten Verlinkungen zur gesamten rechtsextremen Szene in Europa, Analysen des Parteiprogramms der NVP 2009 und schließlich auch einen Auftrag an Universitätsprofessor Andreas Janko zur Erstellung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens gegeben.
Nach Wahrung des Parteiengehörs - die NVP habe am Donnerstag eine zweiseitige Stellungnahme vorgelegt - sei die Landeswahlbehörde in ihrer abschließenden Sitzung aufgrund der umfangreichen Ermittlungsergebnisse einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Kandidatur der NVP durch die Einbringung des Wahlvorschlages unter Berücksichtigung des Umfelds der Kandidatur einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz darstelle. Eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft wurde erstattet.
Die NVP wollte sich am Donnerstag auf APA-Anfrage vorerst nicht zur Entscheidung äußern, ein Vertreter verwies auf eine schriftliche Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Laut "Oberösterreichische Rundschau" (Online-Ausgabe) will die NVP gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde berufen und klagen, "dass sich die Balken biegen".












