Abschiebung Kärntner Tschetschenen rechtswidrig
Die Anfang 2008 erfolgte "Abschiebung" tschetschenischer Asylwerber aus Kärnten in das Flüchtlingslager Traiskirchen (NÖ) ist laut Verfassungsgerichtshof rechtswidrig. Die Familie hatte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten (UVS) Beschwerde gegen das Vorgehen der Behörden eingereicht, welche im September 2008 abgewiesen wurde. Dieser UVS-Bescheid wurde nun vom VfGH aufgehoben.
Das UVS-Verfahren hatte ergeben, dass die Beschwerdeführer freiwillig in den Bus gestiegen seien, der sie nach Traiskirchen gebracht hat. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben. Laut VfGH spricht aber gegen die Annahme der Freiwilligkeit durch den UVS der Umstand, "dass die Behörde sowohl den Termin für die Verbringung der Beschwerdeführer festgelegt als auch die Sicherheitsorgane zur Assistenzleistung angefordert hat".
Dass die anwesenden Polizisten nicht an der Verbringung der Tschetschenen mitgewirkt hätten, ändere nichts "am Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt", zumal es sich bei den Betroffenen um Asylwerber handle, bei denen gerade durch die Anwesenheit uniformierter Sicherheitsorgane der Eindruck einer Befolgungspflicht ausgelöst werde, so die Begründung des VfGH. Der UVS muss die Verhandlung nun wiederholen.
Die Abschiebung der tschetschenischen Asylwerber war auf Weisung des mittlerweile verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider (B) erfolgt, der damit auf Gewaltexzesse während der Silvesternacht 2008 reagiert hat. Haider hatte die Abschiebung damit begründet, dass zwei Familienmitglieder in eine Schlägerei in Villach verwickelt gewesen seien, was sich im Nachhinein jedoch als unwahr herausgestellt hatte.
Keine Freude mit dem VfGH-Spruch hat der jetzige Kärntner Landeshauptmann Dörfler (B): Das Höchstgericht argumentiere "primär gegen Kärnten und gegen Haider", sagte er in der Samstag-Ausgabe des "Standard".













