Zahl der Schubhäftlinge 2008 auf Tiefststand
Die Zahl der Schubhäftlinge ist 2008 mit 5.398 auf den bisher niedrigsten Stand gesunken. Für das laufende Jahr zeichnet sich keine wesentliche Veränderung ab, von Jänner bis Juni werden nach jüngsten Daten des Innenministeriums 2.870 Schubhäftlinge ausgewiesen. Auch die Zahl der Fälle von Hungerstreik in der Schubhaft ist seit dem Höchststand 2006 mit 2.338 auf 1.549 im Vorjahr zurückgegangen.
Im ersten Halbjahr 2009 gab es 873 Hungerstreikende Schubhäftlinge, auch hier dürfte der Stand bezogen auf das Gesamtjahr stabil bleiben. Innenministerin Fekter will die Abschiebung von Fremden beschleunigen und deren Abtauchen in die Illegalität durch verschärfte Schubhaft-Regelungen verhindern. Die von Fekter präsentierte Fremdenrechts-Novelle sieht vor allem Verschärfungen für jene Asylwerber vor, die nach negativen Bescheiden durch Folgeanträge eine Abschiebung zumindest hinauszögern wollen. Allein von Jänner bis Mai dieses Jahres seien bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ beschieden worden.
Was sich nun ändert ist, dass das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Wenn als zweite Instanz der Asylgerichtshof zustimmt, kann das Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.
Die Dauer der Schubhaft soll künftig in der EU einheitlich mit maximal 18 Monaten begrenzt werden. Dabei sind sechs Monate als Regelfall vorgesehen, darüber hinaus ist eine Verlängerung von zwölf Monaten möglich. Derzeit bewegt sich die Dauer der Schubhaft in den EU-Ländern zwischen einem Monat in Frankreich und einer de facto ewigen Anhaltemöglichkeit für illegale Ausländer. Österreich hat bisher eine Regelung von sechs Monaten und eine Verlängerung auf maximal zehn Monate.












