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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2009 um 10:40 UhrKommentare

Asyl-Anträge im Juni um 60 Prozent gestiegen

Die Zahl der Asylanträge ist im Juni dieses Jahres um fast 60 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres gestiegen. Im abgelaufenen Monat hatten laut jüngsten Zahlen des Innenministeriums 1.298 Personen um Asyl angesucht, im Juni 2008 waren es lediglich 815 gewesen. Im gesamten ersten Halbjahr 2009 gab es einen Anstieg um 40,6 Prozent - in absoluten Zahlen von 5.347 auf nunmehr 7.518.

Die meisten Asylanträge gab es aus der Russischen Föderation mit 1.672, gefolgt von Afghanistan (923), Kosovo (687), Serbien (489) und Nigeria (387). Die Begutachtungsfrist für die von Innenministerin Fekter im Juni präsentierte Fremdenrechtsnovelle mit verschärften Schubhaft-Regelungen läuft am Mittwoch ab.

Fekter will die Abschiebung von Fremden beschleunigen und deren Abtauchen in die Illegalität verhindern. Allerdings sind auch Entschärfungen vorgesehen, so werden Angehörige nicht mehr bestraft, wenn sie ihren Verwandten Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt leisten.

Die Innenministerin will vor allem gegen die sogenannten Dublin-Fälle sowie Folgeanträge vorgehen. Bei Dublin-Fällen ist ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig, weil der Asylwerbende nachweislich über dieses Land in die Europäische Union gelangt ist. Mit Folgeanträgen wollen die Betroffenen durch ein weiteres Ansuchen eine Abschiebung zumindest hinauszögern, nachdem die Instanzen bereits negativ entschieden haben. Mit einer Art Last-Minute-Verfahren soll es künftig grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen geben, wenn der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht wird. Fekter plant auch eine raschere Ausweisung straffällig gewordener Asylwerber.

Auch der bereits erlangte Asylstatus soll nach den Plänen der Innenministerin nicht unbedingt vor Abschiebung schützen. Nach einer Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, soll nämlich ausgewiesen werden können, wenn die Asylgründe nicht mehr vorliegen.

Quelle: APA

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