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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2009 um 06:17 UhrKommentare

Abwehramt: "Gefährliche interne Kämpfe"

Inlandsgeheimdienst des Heeres als Schlangengrube. Scheidender Chef klagt über "Altlastenberg".

Das Abwehramt

Foto © APADas Abwehramt

Von außen gleicht das Gebäude unweit des Finanzministeriums einer Bruchbude: graue Fassade, abgeschlagenes Gesims, mit weißem Verputz notdürftig reparierte Wände. Hinter den Mauern verbirgt sich aber eine Schlangengrube: das Abwehramt, das der Spionageabwehr dient, in den letzten Jahren aber als Intrigantenstadl von sich reden gemacht hatte. Der Inlandsgeheimdienst des Bundesheeres hat in den letzten Tagen die Neugier der Abgeordneten geweckt - und wird im Untersuchungsausschuss wohl das eine oder andere Geheimnis lüften müssen.

Gefährliche interne Kämpfe

Wie es um das Abwehramt bestellt steht, geht aus dem mit 25. Juni 2009 datierten Abschiedsschreiben des obersten Chefs, Wolfgang Schneider, hervor. Schneider, der mit 1. August in Pension geht, spricht in dem Amtstagesbefehl, der der Kleinen Zeitung vorliegt, die "seit nahezu einem Jahrzehnt gefährlichen internen Kämpfe" sowie den "Altlastenberg" an, die den "Dienstbetrieb, die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsfrieden" innerhalb des Amtes "massiv belastet" haben. Ein hochrangiger Mitarbeiter klagt über den "Wahnsinn, wenn ein Nachrichtendienst von der Politik missbraucht" wird. Nicht nur eine Partei habe sich des Amtes bedient.

In den letzten Tagen wurde publik, dass die Staatsanwaltschaft wegen der unzulässigen Weitergabe von Informationen - angeblich über Ostspione in Österreich ("Liste Martina") - gegen vier Beamte ermittelt. Der Vorfall soll sich 2001 zugetragen haben. In diese Sache ist auch Ewald Stadler involviert, angeblich, wie der nunmehrige BZÖ-Abgeordnete behauptet, in seiner damaligen Rolle als FPÖ-Volksanwalt. Die Betroffenen hätte sich an ihn gewandt. Das Abwehramt gilt als SPÖ-dominiert - im Unterschied zum schwarzen Heeresnachrichtenamt, dem Auslandsgeheimdienst des Bundesheeres.

Klärung bei Handy

In einer anderen Angelegenheit, die die Bürgerrechte betrifft, hat der Verfassungsgerichtshof für Klärung gesorgt: bei der Speicherung von Handy- und Internetdaten. Die Netzbetreiber dürfen auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes die Daten maximal sechs Monate speichern. Auch dürfen Handy- und Internetnutzer geortet werden, die Inhalte dürfen allerdings nicht erfasst werden.

MICHAEL JUNGWIRTH

KLEINE.tv

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