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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2009 um 14:33 UhrKommentare

Korruption: Die Neuregelung im Detail

Die Abgeordnetenbestechung wird künftig strafbar bar, wobei zwischen "Bestechung" und "Vorteilsannahme" unterschieden wird.

"Bestechung" oder "Vorteilsannahme"?

Foto © APA"Bestechung" oder "Vorteilsannahme"?

Die geplanten neuen Antikorruptionsregeln bringen neue Strafbestimmungen für Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich gelten die Regeln für Beamte, Minister, Landeshauptleute und Bürgermeister. Außerdem wird die Bestechung von Abgeordneten erstmals unter Strafe gestellt (wenn auch nicht so weitreichend, wie für sonstige "Amtsträger"). Weitgehend ausgenommen sein sollen die Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen: Ist die Firma am Markt tätig - wie ÖBB oder Flughafen Wien - dann gelten die deutlich sanfteren Antikorruptionsregeln für die Privatwirtschaft. Ein Überblick:

GELTUNGSBEREICH: Die neuen Antikorruptionsbestimmungen gelten für öffentliche "Amtsträger" und "Schiedsrichter" (also z.B. bei handelsrechtlichen Streitigkeiten) und - das ist neu - teilweise auch für Abgeordnete. Amtsträger sind etwa Beamte und Regierungsmitglieder. Außerdem fallen darunter Mitarbeiter jener (vom Rechnungshof geprüften) Staatsunternehmen, die "weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung" erbringen. Ausgenommen sind daher im Umkehrschluss Mitarbeiter von Staatsunternehmen, die überwiegend am Markt agieren.

Damit gelten die Antikorruptionsbestimmungen nicht für umsatzstarke Unternehmen wie ÖBB und Asfinag, aber auch nicht für den Flughafen Wien, der gerade wegen eines Bauskandals in die Schlagzeilen geraten ist. Auch die Mitarbiter von Krankenhäusern sind nur dann von den neuen Antikorruptionsregeln erfasst, wenn die Spitäler direkt von einer Gemeinde oder einem Land geführt werden, nicht aber wenn sie in ein Landeseigenes Unternehmen ausgegliedert wurden. In diesem Fall gelten die Regeln für die Privatwirtschaft.

BESTECHUNG: Für das Strafmaß entscheidend ist künftig die Frage, ob ein "Amtsträger" oder ein Abgeordneter Geld für eine "pflichtwidrige" oder für eine "pflichtgemäße" Amtshandlung annimmt. Lässt sich ein Beamter, Minister oder Abgeordneter für eine "pflichtwidriges" Amtsgeschäft bestechen lässt (also wenn beispielsweise ein Bürgermeister einen Fabriksausbau ohne vorherige Bauverhandlung genehmigt, wenn ein Großprojekt ohne Ausschreibung vergeben wird oder wenn ein Arzt Geld für einen früheren Operationstermin nimmt), dann riskiert er bis zu drei Jahre Haft. Wenn mehr als 3.000 Euro Schmiergeld geflossen sind, dann drohen sechs Monate bis fünf Jahre, bei mehr als 50.000 Euro ein bis zehn Jahre Haft. Die selben Haftdrohungen gelten für Personen, die Amtsträger bestechen.


Grafik © APA

Grafik vergrößernDie neuen Antikorruptionsregeln im ÜberblickGrafik © APA

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