Kindergeld: Faymann verweist auf Mindestsicherung
In der Debatte über die Kindergeld-Regelungen für Alleinerziehende verweist nun auch Bundeskanzler Faymann unter anderem auf die Mindestsicherung. Man müsse sich fragen, inwieweit die Mindestsicherung den finanziellen Teil der Maßnahmen für Alleinerziehende abdecken könne, sagte Faymann nach dem Ministerrat. Er bekräftigte indes, dass das Kindergeld-Gesetz mit 1.1. 2010 in Kraft treten solle.
Bisher wurde die Mindestsicherung vornehmlich von ÖVP-Staatssekretärin Marek ins Spiel gebracht: Zum einen verwies sie auf die Möglichkeit, damit soziale Härtefälle abzufedern, die dadurch entstehen könnten, dass für Alleinerziehende eine kürzere Bezugsdauer gilt als für Paare. Zum anderen spielt die Mindestsicherung beim Streitpunkt Kindergeld-Zuschuss eine Rolle, den die ÖVP bis 2012 abschaffen will. Vonseiten der SPÖ-Frauenministerin Heinisch-Hosek wird allerdings damit argumentiert, dass "unklar" sei, wann die Mindestsicherung überhaupt komme.
Die Neuregelung des Kindergelds mit der einkommensabhängigen Variante stehe in den wesentlichen Punkten außer Streit, hielt Faymann fest. Wesentlich sei aber auch die Frage, wie mit Alleinerziehern umgegangen werden soll. Der SPÖ-Chef sprach sich für eine Unterstützung der Alleinerzieher aus, wies aber auch darauf hin, dass dies zusätzliches Geld koste. Die Frage sei nun, wo man dieses Geld auftreiben könne. In diesem Zusammenhang will sich Faymann auch die Frage stellen, inwieweit die Mindestsicherung den finanziellen Teil der Maßnahmen für Alleinerzieher abdecken können wird.
Eile sei insofern geboten, als dass das Gesetz mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Laut Faymann reicht es aber, wenn der Sommer dazu genützt werde, um eine Einigung zu erzielen.












