Bandion-Ortner bei Kronzeugen gesprächsbereit
Justizministerin Bandion-Ortner will beim geplanten neuen Korruptionsstrafrecht eine "kleine Vorstufe zur Kronzeugenregelung" festschreiben. So sollen etwa bestochene Beamte die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der "tätigen Reue" Korruption aufzudecken und damit straffrei zu bleiben. Über die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geforderte echte Kronzeugenregelung ist sie gesprächsbereit.
Die umstrittene komplizierte Strafbestimmung beim "Anfüttern" von Beamten wird neu formuliert. Mit der "tätigen Reue" bei Korruptionsdelikten würden etwa bestochene Beamte straffrei bleiben, wenn sie den Fall von sich aus aufdecken und das Geld bei der Behörde abliefern. Allerdings ist "tätige Reue" nur möglich, so lange die Behörden im konkreten Fall noch nicht ermitteln - wird der Fall einmal aktenkundig, dann gilt das Geständnis nicht mehr als strafbefreiend.
Nun soll ein neues Delikt "Vorbereitung der Bestechlichkeit" entstehen, nach dem sich strafbar macht, wer ein Geschenk "mit dem Vorsatz, die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäftes anzubahnen" annimmt. Die Kritik der Grünen, dass auch diese Strafbestimmung kaum anwendbar sei, weil der entsprechende "Vorsatz" in der Praxis nicht nachgewiesen werden könne, glaubt Bandion-Ortner nicht.
Über eine darüber hinausgehende "Kronzeugenregelung" (also Straffreiheit, wenn nicht führend tätige Beteiligte aussteigen und mit den Behörden zusammenarbeiten), wie sie etwa die Korruptionsstaatsanwaltschaft vorschlägt, ist Bandion-Ortner für die Zukunft gesprächsbereit. In der jetzigen Novelle wird die Kronzeugenregelung allerdings nicht mehr verankert, betont Bandion-Ortner. Die Justizministerin plädiert für einen Beschluss der neuen Antikorruptionsbestimmungen noch vor der Sommerpause des Nationalrats.












