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Knalleffekt bei Prozess: Ex-Manager belastet Haider Ausschuss im US-Senat billigte Einwanderungsreform Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Politik Nächster Artikel Knalleffekt bei Prozess: Ex-Manager belastet Haider Ausschuss im US-Senat billigte Einwanderungsreform
Zuletzt aktualisiert: 22.06.2009 um 14:58 UhrKommentare

Politiker weiter von Korruptionsrecht ausgenommen

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) kritisiert den Entwurf von Justizministerin Bandion-Ortner (ÖVP) für eine Novelle des Antikorruptionsgesetzes. Schelte gab es dafür, dass die Parlamentarier von den Bestimmungen nicht erfasst sind. Auch Mitarbeiter staatsnaher Betriebe wie ÖBB, Telekom, AUA oder ORF sind von den strengeren Regeln betreffend Geschenkannahme und "Anfüttern" nicht betroffen.

Damit werde der bisher verbotene Tatbestand des "Anfütterns" zu "totem Recht", meinen sowohl KStA als auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz. Zwar begrüßen KStA und Oberstaatsanwaltschaft Linz, dass der Begriff des "Amtsträgers" (also etwa Beamte) genauer definiert wird. Die KStA kritisiert aber die "gleichzeitig beträchtliche Einschränkung des betroffenen Personenkreises".

Kritisch sieht die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch, dass die Präzisierung des Amtsträger-Begriffes dazu führe, dass es für "funktional gleichartige Personengruppen" zu unterschiedlich strafrechtlichen Folgen "bei identischen Verhaltensweisen" kommen könne. Als Beispiel nennt die KStA Ärzte in öffentlichen Spitälern. Wenn Ärzte in öffentlichen, aber ausgegliederten Spitälern, von Amtsträgerbegriff nicht mehr erfasst sein sollten, entstünde eine "unvertretbare Strafbarkeitslücke", kritisieren die Korruptionsstaatsanwälte.

Kritik übt die KStA auch daran, dass laut den Erläuterungen zum Gesetzestext die Einladung von Beamten zu Veranstaltungen im Rahmen des Sponsoring generell straffrei sein soll. Demnach sollen "die Einladung durch Veranstalter und Sponsoren sowie die Annahme dieser Einladungen (...) im Rahmen des Üblichen nicht mit strafrechtlichen Sanktionen verknüpft sein". Die KStA merkt an, dass die Erläuterungen den Eindruck erwecken würden, dass unter dem Titel des Sponsoring seine "jegliche Vorteilszuwendungen statthaft".

Quelle: APA

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