"Prügel-Affäre": Westenthaler-Schuldspruch bestätigt, Strafe reduziert
Westenthaler reagierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung empört: "Eine justizielle Farce". Und es könnte für den BZÖ-Obmann noch ein weiterer Prozess anstehen.

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Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der sogenannten Prügel-Affäre am Donnerstag den Schuldspruch für den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler bestätigt. Die Strafe wurde
aber von ursprünglich neun auf sechs Monate bedingt reduziert. Eine weitere Milderung wäre nicht möglich, da sich Westenthaler "völlig Schuld uneinsichtig" gezeigt habe, wie die Vorsitzende des Berufungssenats, Brigitte Kunst, feststellte.
"Empört. Westenthaler reagierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung
empört und meinte zu den zahlreichen anwesenden Journalisten: "Sie wurden Zeugen einer justiziellen Farce". Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur noch verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als die
Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen Justizskandal" nannte.
Vorgeschichte. Westenthaler war zunächst wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er - so die Feststellungen der ersten Instanz - im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger war auf Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden, Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt haben soll.
Westenthaler hatte zunächst zuversichtlich gezeigt, dass der Schuldspruch im Rechtsmittelverfahren nicht halten wird.
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