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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2009 um 19:52 UhrKommentare

Asyl: Kriterien für sichere Herkunftsländer

Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen es keine staatliche Verfolgung gibt und Schutz vor privater Verfolgung sowie Rechtsschutz gegen erlittene Menschenrechtsverletzungen gegeben sind.

Mit der heute von der Regierung beschlossenen Erweiterung dieser Staatenliste gelten aus österreichischer Sicht 39 Länder als sichere Herkunftsstaaten. Die Liste wird per Verordnung festgelegt und kann jederzeit verändert werden.

Asylrecht. Bürger aus sicheren Herkunftsländern sind aber nicht vom Asylrecht ausgeschlossen, sie können einen Antrag stellen. Dabei gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung. Der Unterschied zu nicht sicheren Herkunftsstaaten ist, dass sie bei einer Ablehnung schneller abgeschoben werden können.

Drittstaaten. Als sicherer Drittstaat gelten im Gegensatz dazu jene Länder, die internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, erfüllen. Asylwerber in Österreich, die schon in einem solchen Staat eine Antrag gestellt haben, werden daher gemäß Dublin-Abkommen dorthin zurückgeschickt.


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