Asyl: Kriterien für sichere Herkunftsländer
Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen es keine staatliche Verfolgung gibt und Schutz vor privater Verfolgung sowie Rechtsschutz gegen erlittene Menschenrechtsverletzungen gegeben sind.
Mit der heute von der Regierung beschlossenen Erweiterung dieser Staatenliste gelten aus österreichischer Sicht 39 Länder als sichere Herkunftsstaaten. Die Liste wird per Verordnung festgelegt und kann jederzeit verändert werden.
Schwerpunkt
Asylrecht. Bürger aus sicheren Herkunftsländern sind aber nicht vom Asylrecht
ausgeschlossen, sie können einen Antrag stellen. Dabei gilt das
Prinzip der Einzelfallprüfung. Der Unterschied zu nicht sicheren
Herkunftsstaaten ist, dass sie bei einer Ablehnung schneller
abgeschoben werden können.
Drittstaaten. Als sicherer Drittstaat gelten im Gegensatz dazu jene Länder, die
internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, wie die
Genfer Flüchtlingskonvention, erfüllen. Asylwerber in Österreich, die
schon in einem solchen Staat eine Antrag gestellt haben, werden daher
gemäß Dublin-Abkommen dorthin zurückgeschickt.












