Fekter: Altersfeststellung von Asylwerbern per Röntgen
Die neuen Asylrichtlinien von Fekter sehen eine Altersfeststellung per Röntgen vor. Damit soll gegen mögliche Datenfälschung bei Asylwerbern vorgegangen werden.
Eingeschränkt wird nach den Plänen von Innenministerin Maria
Fekter (ÖVP) der Bewegungsfreiraum für Asylwerber, wenn sie sich noch
im Zulassungsverfahren befinden. Sie dürfen sich während der gesamten
Prüfung, ob in Österreich ein Asylverfahren durchzuführen ist, nur im
zuständigen politischen Bezirk aufhalten. Bisher war diese
Beschränkung maximal 20 Tage möglich. Zusätzlich wird eine
Meldepflicht eingezogen, wenn sich eine negative Entscheidung im
Zulassungsverfahren anbahnt. Gleiches gilt für obdachlose Asylwerber.
Röntgen gegen Fälschung.
Asylmissbrauch betrifft jener Passus, der eine Altersfeststellung
per Röntgen vorsieht. Konkret geht es Fekter hier darum zu
verhindern, dass sich Asylwerber mit gefälschten Dokumente als
Jugendliche ausgeben, die ein erleichtertes Verfahren erwarten
dürfen. Verschärft wird zudem die Mitwirkungspflicht des Fremden etwa
bei der Beschaffung von Dokumenten.
Erleichterungen.
Einige Passagen des Fremdenrechtspaketes bringen freilich auch
Erleichterungen für bestimmte Gruppen. So können subsidiär
Schutzberechtigte nach fünf Jahren einen Daueraufenthaltstitel
erwerben. Bisher ist der Modus so, dass bei nicht abschiebbaren
Personen nur von Jahr zu Jahr entschieden wird, ob sie weiter in
Österreich bleiben dürfen.
Scheinehen.
Eine viel kritisierte Regelung betreffend die Unterstützung von
illegalen Einwanderern durch Familienmitglieder wird aufgehoben. Sie
sind künftig straffrei. Dafür werden Fremde straffällig, wenn sie
eine Scheinehe - im Beamtendeutsch Aufenthaltsehe - eingehen. Bisher
wurde nur der österreichische Staatsbürger in diesen Fällen belangt.
Staatsbürgerschaft im Ausland.
Kleine Erleichterungen gibt es auch, was das
Staatsbürgerschaftsrecht betrifft. So ist es künftig wieder möglich,
an ein im Ausland lebendes minderjähriges Adoptivkind die
Staatsbürgerschaft zu verleihen, ohne eine Niederlassung in
Österreich einzufordern. Freuen dürfen sich auch Diplomaten. Heiraten
sie einen ausländischen Partner und leben mit ihm außerhalb
Österreichs in aufrechter Ehe, erhält die Ehefrau oder der Ehemann
den österreichischen Pass.
"Identitäsbetrug".
Noch nichts wird es mit den von Fekter geplanten eigenen
Tatbeständen, was "Kulturdelikte" bzw. den Straftatbestand
"Identitätsbetrug" betrifft. Hier sei man mit dem zuständigen
Justizministerium in Gesprächen.
Begutachtung.
Das Fremdenrechtspaket geht dagegen bereits jetzt in Begutachtung,
wo es auch sechs Wochen bleiben soll. Im September stehen Beschluss
im Ministerrat und parlamentarische Beratungen an. In Kraft treten
soll das Paket mit 1. Jänner kommenden Jahres. Eile sieht Fekter
geboten. Immerhin ist die Zahl der Asylanträge entgegen dem Trend der
vergangenen Jahre heuer in den ersten fünf Monaten um 37 Prozent
angestiegen.













