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Zuletzt aktualisiert: 11.06.2009 um 20:14 Uhr

Fekter: Altersfeststellung von Asylwerbern per Röntgen

Die neuen Asylrichtlinien von Fekter sehen eine Altersfeststellung per Röntgen vor. Damit soll gegen mögliche Datenfälschung bei Asylwerbern vorgegangen werden.

Eingeschränkt wird nach den Plänen von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) der Bewegungsfreiraum für Asylwerber, wenn sie sich noch im Zulassungsverfahren befinden. Sie dürfen sich während der gesamten Prüfung, ob in Österreich ein Asylverfahren durchzuführen ist, nur im zuständigen politischen Bezirk aufhalten. Bisher war diese Beschränkung maximal 20 Tage möglich. Zusätzlich wird eine Meldepflicht eingezogen, wenn sich eine negative Entscheidung im Zulassungsverfahren anbahnt. Gleiches gilt für obdachlose Asylwerber.

Röntgen gegen Fälschung. Asylmissbrauch betrifft jener Passus, der eine Altersfeststellung per Röntgen vorsieht. Konkret geht es Fekter hier darum zu verhindern, dass sich Asylwerber mit gefälschten Dokumente als Jugendliche ausgeben, die ein erleichtertes Verfahren erwarten dürfen. Verschärft wird zudem die Mitwirkungspflicht des Fremden etwa bei der Beschaffung von Dokumenten.

Erleichterungen. Einige Passagen des Fremdenrechtspaketes bringen freilich auch Erleichterungen für bestimmte Gruppen. So können subsidiär Schutzberechtigte nach fünf Jahren einen Daueraufenthaltstitel erwerben. Bisher ist der Modus so, dass bei nicht abschiebbaren Personen nur von Jahr zu Jahr entschieden wird, ob sie weiter in Österreich bleiben dürfen.

Scheinehen. Eine viel kritisierte Regelung betreffend die Unterstützung von illegalen Einwanderern durch Familienmitglieder wird aufgehoben. Sie sind künftig straffrei. Dafür werden Fremde straffällig, wenn sie eine Scheinehe - im Beamtendeutsch Aufenthaltsehe - eingehen. Bisher wurde nur der österreichische Staatsbürger in diesen Fällen belangt.

Staatsbürgerschaft im Ausland. Kleine Erleichterungen gibt es auch, was das Staatsbürgerschaftsrecht betrifft. So ist es künftig wieder möglich, an ein im Ausland lebendes minderjähriges Adoptivkind die Staatsbürgerschaft zu verleihen, ohne eine Niederlassung in Österreich einzufordern. Freuen dürfen sich auch Diplomaten. Heiraten sie einen ausländischen Partner und leben mit ihm außerhalb Österreichs in aufrechter Ehe, erhält die Ehefrau oder der Ehemann den österreichischen Pass.

"Identitäsbetrug". Noch nichts wird es mit den von Fekter geplanten eigenen Tatbeständen, was "Kulturdelikte" bzw. den Straftatbestand "Identitätsbetrug" betrifft. Hier sei man mit dem zuständigen Justizministerium in Gesprächen.

Begutachtung. Das Fremdenrechtspaket geht dagegen bereits jetzt in Begutachtung, wo es auch sechs Wochen bleiben soll. Im September stehen Beschluss im Ministerrat und parlamentarische Beratungen an. In Kraft treten soll das Paket mit 1. Jänner kommenden Jahres. Eile sieht Fekter geboten. Immerhin ist die Zahl der Asylanträge entgegen dem Trend der vergangenen Jahre heuer in den ersten fünf Monaten um 37 Prozent angestiegen.


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