Justiz braucht Geld: Gerichtsgebühren steigen um fünf Prozent
Auch für bei Gericht geschlossene Vergleiche bei Unterhaltsstreitigkeiten für Kinder ist künftig eine Gebühr geplant. Grüne Justizsprecher ist empört: Anstatt die Bürger in der Krise zu entlasten, ziehe man ihnen das Geld aus den Taschen.

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Die Gerichtsgebühren sollen mit 1. Juli um fünf Prozent angehoben werden. Das sieht jener Teil des Budgetbegleitgesetzes vor, den Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) am Dienstag in den Ministerrat einbringen will, berichtete der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser am Sonntag der Austria Presse Agentur. Zudem soll die Zusammensetzung der Schöffengerichte geändert werden. Das Justizministerium wollte dazu keine Stellungnahme abgeben, vor der Budgetrede am Samstag wolle man das nicht kommentieren, hieß es auf Anfrage der Austria Presse Agentur.
Erhöhung der Gebühren.
Derzeit ist vorgesehen, dass - ähnlich wie bei den Mieten - die
Gerichtsgebühren erhöht werden, wenn der Verbraucherpreisindex eine
Steigerung von zehn Prozent erreicht. Mit einer Gesetzesänderung soll
nun festgelegt werden, dass die Erhöhung schon ab einem Schwellenwert
von fünf Prozent erfolgt. Dies wird mit 1. Juli 2009 erreicht, womit
sich mit diesem Datum eine vorgezogene Erhöhung der Gerichtsgebühren
um fünf Prozent ergibt. Die Mehreinnahmen daraus betragen für heuer
vier und für nächstes Jahr neun Millionen Euro. Damit wolle man
sicherstellen, dass die Justiz ihren Kernaufgaben weiter nachkommen
könne, zitierte Steinhauser aus dem Budgetbegleitgesetz.
"Zynismus".
Für den Grünen Justizsprecher handelt es sich dabei um einen
"gewissen Zynismus". Anstatt die Bürger in der Krise zu entlasten,
stecke man ihnen etwa mit der Steuerreform in die eine Tasche etwas
hinein und ziehe ihnen nun aus der andern Tasche wieder etwas heraus.
Besonders bedauerlich findet Steinhauser, dass damit vor allem für
Einkommensschwächere der Rechtszugang erschwert werde.
Features
Neue Gebühren
Neben den erhöhten Gerichtsgebühren soll künftig eine Reihe von Dingen gebührenpflichtig werden, für die man bisher nichts zahlen musste. Unter anderem soll man ub Zukunft auch für bei Gericht geschlossene Vergleiche bei Unterhaltsstreitigkeiten für Kinder eine Gebühr entrichten müsse.
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