Gerichtsgebühren sollen um fünf Prozent steigen
Die Gerichtsgebühren sollen mit 1. Juli um fünf Prozent angehoben werden. Das sieht jener Teil des Budgetbegleitgesetzes vor, den Justizministerin Bandion-Ortner am Dienstag in den Ministerrat einbringen will, berichtete der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser am Sonntag. Zudem soll die Zusammensetzung der Schöffengerichte geändert werden. Das Justizministerium gab keine Stellungnahme ab.
Derzeit ist vorgesehen, dass - ähnlich wie bei den Mieten - die Gerichtsgebühren erhöht werden, wenn der Verbraucherpreisindex eine Steigerung von zehn Prozent erreicht. Mit einer Gesetzesänderung soll nun festgelegt werden, dass die Erhöhung schon ab einem Schwellenwert von fünf Prozent erfolgt. Dies wird mit 1. Juli 2009 erreicht, womit sich mit diesem Datum eine vorgezogene Erhöhung der Gerichtsgebühren um fünf Prozent ergibt. Die Mehreinnahmen daraus betragen für heuer vier und für nächstes Jahr neun Millionen Euro. Damit wolle man sicherstellen, dass die Justiz ihren Kernaufgaben weiter nachkommen könne, zitierte Steinhauser aus dem Budgetbegleitgesetz.
Zudem werde eine Reihe von Dingen künftig gebührenpflichtig, für die man bisher nichts zahlen musste. Als Beispiel nannte Steinhauser, dass man in Zukunft auch für bei Gericht geschlossene Vergleiche bei Unterhaltsstreitigkeiten für Kinder eine Gebühr entrichten müsse.
Eine Änderung sieht das Budgetbegleitgesetz auch für die Zusammensetzung der Schöffengerichte vor. Derzeit fällen zwei Schöffen gemeinsam mit zwei Berufsrichtern das Urteil. Künftig soll der zweite Berufsrichter entfallen, berichtete Steinhauser.












