Wolfgang Schäuble: "Gier kann man nicht bestrafen"
Wolfgang Schäuble wünscht sich mehr Einsicht bei Managern. Der deutsche Minister im Gespräch über eine allzu menschliche Eigenschaft.

Foto © APAWolfgang Schäuble
Herr Schäuble, was macht Ihnen mehr Angst: die Gier der Banker oder Amokläufe wie der in Winnenden?
WOLFGANG SCHÄUBLE: Das sind Fragen, auf die schwer zu antworten ist. So etwas wie in Winnenden macht so betroffen, weil man sich neben dem Entsetzen für die Schüler und Eltern fragt, was in unserer Gesellschaft vor sich geht. Gibt es Entwicklungen in unserer modernen Welt, die solche Prozesse bei jungen Menschen fördern? Die Gier der Banker ist eher eine menschliche Erfahrung. Jeder von uns wird, wenn er vor die Alternative gestellt wird, zehn Millionen mehr oder weniger zu haben, sich eher für mehr entscheiden.
Gehört Gier nicht bestraft?
SCHÄUBLE: Unsere freiheitliche Ordnung knüpft daran an, dass Menschen egoistisch sind. Dann sind sie kreativer und engagierter. Die Übertreibung nennt man Gier. Aber sie ist eine menschliche Eigenschaft und die kann ich nicht als solche unter Strafe stellen. Das wäre absurd.
Ist die Demokratie durch die Finanzkrise in Gefahr?
SCHÄUBLE: Das glaube ich nicht. Freiheitliche Systeme haben bessere als andere die Fähigkeit, Übertreibungen zu korrigieren. Wir sind in einer schweren Anpassungskrise. Aber ich habe weder in Deutschland noch in Europa bisher jemanden getroffen, der deswegen plädiert, die Freiheit abzuschaffen. Für das Wirtschaftssystem werden wir eher engere Regulierung bekommen. Aber auch da warne ich, dass wir uns gegen Übertreibungen in die umgekehrte Richtung auch wehren müssen. Jetzt zu glauben, der Staat könne festlegen, wie viel wer verdienen soll, wäre so ein Zeichen in die falsche Richtung. Das haben wir ja schon ausprobiert mit dem real existierenden Sozialismus.
Wer einen Kaugummi stiehlt, hat mit der vollen Wucht des Gesetzes zu rechnen. Banker, die Milliarden verzockt haben, gehen straffrei aus. Ist das gerecht?
SCHÄUBLE: Ich weiß, das ist für viele Menschen nicht leicht zu verstehen. Aber solche Vergleiche bergen die Gefahr der Irreführung. Geschäftlichen Erfolg kann ich per se nicht mit dem Strafrecht prüfen. Wenn Manager gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, dann werden sie bestraft. Aber dass sie Entscheidungen getroffen haben, die erst erfolgreich waren und dann aus Gründen, die man nicht vorhersehen konnte, plötzlich nicht mehr erfolgreich sind, das ist nicht strafbar. Sonst kommen wir in eine Ordnung, in der die grundlegenden Freiheitsrechte nicht mehr gewährleistet sind.
Wie geht es Ihnen persönlich, wenn Sie sehen, dass Manager, die missgewirtschaftet haben, mit Bonuszahlungen belohnt werden?
SCHÄUBLE: Im Leben ist vieles nicht gerecht. Dennoch bleibt es dabei: Wir schaffen nicht das Prinzip ab, dass vertragliche Verpflichtungen gelten. Trotzdem würde ich mir wünschen, dass diejenigen, die privilegiert sind oder waren und entsprechende Bezüge haben, auch ein Stück mehr Einsicht haben.












