Nationalrat beschließt Steuerreform, Bleiberecht und Schrottprämie
Zwei Sitzungen mit insgesamt 57 Tagesordnungspunkten erwarten die Abgeordneten des Nationalrats kommende Woche im Plenum. Die Highlights sind die Steuerreform, das humanitäre Bleiberecht, das Gewaltschutzpaket und die Verschrottungsprämie. Graf wird "ausgeliefert".

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Mit der Steuerreform bringt die Koalition kommenden
Mittwoch im Nationalrat ihr erstes großes Prestigeprojekt über die
Bühne. Die Lohnsteuerzahler werden dadurch rückwirkend mit
Jahresbeginn entlastet, die Familien zusätzlich über Absetzbeträge
unterstützt. Zumindest mildtätige Organisationen dürfen sich über die
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden freuen und auch die Kirche wird
zufrieden sein, da die Kirchensteuer zu einem höheren Teil absetzbar
wird. Aber auch für die Unternehmer gibt es einige Zuckerl, vor allem
eine deutliche Erhöhung der Freibeträge auf Gewinne.
Verschrottungsprämie.
Wesentlichster Punkt des neuen Konjunkturpakets ist eine
beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Güter. Ferner
haben die Abgeordneten am Mittwoch etwas für die Autoindustrie zu
bieten. Mit der Verschrottungsprämie soll wie in Deutschland der Kauf
von Neuwagen angekurbelt werden. Eile lohnt sich dabei. Denn wenn die
budgetierten 22,5 Millionen Euro verbraucht sind, gibt es den 1.500
Euro-Zuschuss nicht mehr.
Mietzinsbegrenzung.
Gebremst wird von den Abgeordneten die Mieterhöhung. In Hinkunft
sollen die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte nur
noch jedes zweite Jahr zum 1. April erhöht werden. Heuer fällt die
Anpassung somit aus.
Gewaltschutz.
Schließlich doch noch umgesetzt wird das schon von der letzten
Regierung ausgearbeitete Gewaltschutzpaket. Es bringt Verbesserungen
im Opferschutz und härtere Strafen bei Sexualdelikten. Beinhaltet ist
unter anderem die Schaffung eines Straftatbestandes für länger
andauernde Gewalt. Die Möglichkeit einstweiliger Wegweisungen wird
ausgedehnt. Die Untergrenze für Strafrahmen im Bereich des sexuellen
Missbrauchs soll erhöht werden. Zudem werden Berufsverbote
ermöglicht. Wissentlicher Zugriff auf Kinderpornografie im Internet
wird unter Strafe gestellt.
Bleiberecht.
Am Donnerstag folgt dann der Beschluss des neuen humanitären
Bleiberechts, das Zuwanderern - wie vom Verfassungsgerichtshof
vorgegeben - ein Antragsrecht bringt. Das neue Spezialverfahren wird
nur für Personen gelten, die bis 1. Mai 2004 nach Österreich gereist
sind, sich seither durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und deren
Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war. Für diese Altfälle
gibt es nun die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland
um humanitäres Aufenthaltsrecht zu bemühen. Kommt es hier zu einem
positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium
weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten - unterstützt von
einem Beirat - entscheiden soll.
Graf wird "ausgeliefert".
Ein spezielles Feature bietet die Sitzung vom Mittwoch. In dieser
wird die Immunität des Dritten Präsidenten Martin Graf (F) auf
Ansuchen der Staatsanwaltschaft Wien aufgehoben. Ermittelt werden
soll wegen Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida im
Zusammenhang mit Ermittlungen beim Austrian Research Center (ARC).
Graf bestreitet alle Vorwürfe.
Thema Schule.
Auch der aktuelle Schulstreit wird das Plenum beschäftigen. Das
BZÖ will diesen Budgetkonflikt am Mittwoch in der Aktuellen Stunde
behandeln. Gelegenheit sich zu äußern hat auch die für den
Stellenplan zuständige Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S).
Sie ist Donnerstag in der Fragestunde zu Gast.
Features
Regierung "neu"
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Martin Grafs (FPÖ) Immunität aufgehobenFoto © APA












