Berufung im Fall Politkowskaja
Einen Tag nach den Freisprüchen im Prozess um die Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja hat die Anklagebehörde Berufung angekündigt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf Verfahrensfehler. Nach russischem Recht kann nur aus diesem Grund Berufung eingelegt werden. Außerdem ordnete die Justiz eine Wiederaufnahme der Ermittlungen an.
Politkowskaja war am 7. Oktober 2006 im Treppenhaus ihres Moskauer Wohnhauses erschossen worden. Die Journalistin gehörte zu den wenigen in Russland, die über den Feldzug der russischen Truppen in Tschetschenien kritisch berichtet und schwere Menschenrechtsverletzungen angeprangert hatten. Die Hintergründe des Mordes sind nicht geklärt. Seit 2000 sind 16 Journalisten in Russland ermordet worden, meist auf eine Art und Weise, die auf einen Auftragsmord hindeutete.












