Zwei Zellen für drei Wahlen
Wählervolk und Stimmauszähler stehen am 1. März mit der Dreifach-Wahl vor neuer Herausforderung. Stimmzettel in Gelb und Weiß sollen Klarheit schaffen.

Foto © APA
Obwohl das Politiker-Image nicht zum besten gehört, scheinen derzeit etliche Kärntner eine Polit-Karriere anzustreben. Denn in der Wahlabteilung des Landes gibt es im Vorfeld der Wahlen am 1. März erstaunlich viele Anfragen, welche Bedingungen für eine Kandidatur zu erfüllen sind.
Unterstützer. Der Gesetzgeber hat Hürden eingebaut, um Juxpartien zu vermeiden. Wer bei der Gemeinderatswahl antreten will, muss doppelt so viele beglaubigte Unterstützungserklärung vorlegen wie es Gemeinderäte gibt. Oder einfacher: Je nach Gemeinderats-Größe müssen zwei oder drei Mandatare unterschreiben, damit Herr oder Frau X überhaupt antreten darf. Übrigens: Es ist möglich, nur für die Gemeinderatswahl alleine zu kandidieren, eine reine Bürgermeister-Kandidatur ist hingegen nicht möglich. Für die Landtagswahl sind 100 beglaubigte Unterschriften je Wahlkreis bzw. 400 für ein landesweites Antreten notwendig - oder die Unterstützung von drei Landtagsabgeordneten.
Stichtag. Tempo ist jetzt notwendig. Denn die Wahlvorschläge, also die Listen mit den Namen der Kandidaten müssen bis 23. Jänner bei der jeweiligen Gemeinde bzw. für die Landtagswahl bei der Wahlrechtsbehörde des Landes eingebracht werden.
Wahltag. Wie läuft es am 1. März im Wahllokal ab, wenn Bürgermeister, Gemeinderat und Landtag gleichzeitig zu wählen sind? Die Gemeinden können entscheiden, ob sie in einem Wahllokal zwei Wahlzellen aufstellen: eine für die Kommunal-, die zweite für die Landtagswahl. Möglich ist aber auch nur eine Station. Die Kommunen entscheiden zudem, ob es zwei Urnen gibt oder nur eine. Von Landesseite entschieden ist bereits: Stimmzettel und Kuvert für die Landtagswahlen sind weiß, den Gemeinden werden für die Kommunalwahlen gelbe Stimmzettel samt Kuvert empfohlen. Das Wählervolk muss also zwei Kuverts in die Urne einwerfen.
Schulungen. Derzeit finden bereits die Schulungen der Wahlkommissionen statt, die am 1. März vor einer besonderen Herausforderung stehen. Denn drei Urnengänge an einem Tag hat es in Kärnten - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - noch nie gegeben. Wobei nur eine Wahlkommission vor Ort alle drei Wahlgänge abwickeln wird.
Wahlzeiten. Wie lange das Wählervolk Zeit für die Stimmabgabe hat, darüber entscheiden die Gemeinden. Zu rechnen ist, dass die bisher üblichen Fristen mancherorts ausgeweitet werden. Das Wahlergebnis wird es sicher nicht vor 20 oder 21 Uhr geben, zeigt Gerhard Jessernig von der Wahlrechtsabteilung auf. Ob sich die Kommunen an die Vorgaben von Landesseiten halten werden, zuerst die Stimmzettel für die Landtagswahl und dann erst jene für die Kommunalwahlen auszuzählen, bleibt abzuwarten.
Zusätzliche Wahltage. Erstmals gibt es in Kärnten am neunten Tag vor der Wahl, also am Freitag den 20. Feber, den vorzeitigen Wahl(frei-)tag. Wer sich Stress am 1. März ersparen will oder nicht im Lande ist, soll in jeder Gemeinde in einem Wahllokal bereits wählen können. Ausgezählt wird aber erst am 1. März. Die Bürgermeister-Stichwahl findet am 15. März statt. Möglich ist auch die Briefwahl auf dem Postwege oder Wählen mit Wahlkarte in einem anderen Kärntner Wahllokal.












