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Zuletzt aktualisiert: 02.10.2008 um 15:18 UhrKommentare

Aus Kärnten "abgeschobene" Tschetschenen blitzten beim UVS ab

UVS Kärnten wies Beschwerde von abgewiesener Tschetschenen-Familie ab.

Foto © APA

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten hat die Beschwerde einer der im Jänner auf Anordnung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (B) nach Niederösterreich "abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie abgewiesen. Im Gegensatz zu einer fast gleichlautenden Beschwerde im August, der stattgegeben wurde, hat der UVS diesmal keine Einwände gegen die Vorgangsweise der Behörden erhoben.

Bestätigt. Mit dieser Entscheidung sehe man sich in der "Abschiebepolitik" des Landes bezüglich straffällig gewordener Tschetschenen vollinhaltlich bestätigt, sagte Haiders Sprecher Stefan Petzner am Donnerstag gegenüber der APA. Gegen die Entscheidung vom August hat das Land die Anrufung des Höchstgerichtes angekündigt.

Kein Zwang. Der UVS begründete seine Zurückweisung der Beschwerde über die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" unter anderem damit, dass im gegenständlichen Fall "ein physischer Zwang oder auch die Androhung eines solchen" nicht vorgelegen sei. Die Beschwerdeführer seien, das habe das Verfahren ergeben, freiwillig in den Bus gestiegen, der sie nach Traiskirchen gebracht hätte. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben.


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