Aus Kärnten "abgeschobene" Tschetschenen blitzten beim UVS ab
UVS Kärnten wies Beschwerde von abgewiesener Tschetschenen-Familie ab.

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Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten
hat die Beschwerde einer der im Jänner auf Anordnung des Kärntner
Landeshauptmannes Jörg Haider (B) nach Niederösterreich
"abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie abgewiesen. Im
Gegensatz zu einer fast gleichlautenden Beschwerde im August, der
stattgegeben wurde, hat der UVS diesmal keine Einwände gegen die
Vorgangsweise der Behörden erhoben.
Bestätigt. Mit dieser Entscheidung sehe man sich in der "Abschiebepolitik"
des Landes bezüglich straffällig gewordener Tschetschenen
vollinhaltlich bestätigt, sagte Haiders Sprecher Stefan Petzner am
Donnerstag gegenüber der APA. Gegen die Entscheidung vom August hat
das Land die Anrufung des Höchstgerichtes angekündigt.
Kein Zwang. Der UVS begründete seine Zurückweisung der Beschwerde über die
"Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt" unter anderem damit, dass im gegenständlichen Fall "ein
physischer Zwang oder auch die Androhung eines solchen" nicht
vorgelegen sei. Die Beschwerdeführer seien, das habe das Verfahren
ergeben, freiwillig in den Bus gestiegen, der sie nach Traiskirchen
gebracht hätte. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben.













