Türkisches Verfassungsgericht lehnt AKP-Verbot ab
Mit denkbar knappem Ergebnis schlitterte die Türkei an einer Regierungskrise vorbei: Die islamistische-konservative AKP rund um Erdogan entging knapp einem Partei-Verbot.
Das türkische Verfassungsgericht
hat ein Verbot der islamisch orientierten Regierungspartei AKP
(Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung von Ministerpräsident Recep
Tayyip Erdogan) abgelehnt. Dies teilte Gerichtspräsident Hasim Kilic
am Mittwoch in Ankara mit. Allerdings wurde der AKP ein Teil der
staatlichen Parteiförderung gestrichen. Der seit sechs Jahren
regierenden Partei wurde vorgeworfen, gegen das Verfassungsgebot
eines säkularen Staates zu verstoßen und eine Islamisierung der
Türkei anzustreben.
"Warnung" an AKP.
Die elf Verfassungsrichter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen
für ein Parteiverbot, jedoch wurde das erforderliche Quorum von
sieben Ja-Stimmen nicht erreicht. Gerichtspräsident Kilic sagte nach
der Entscheidung: "Ich hoffe, dass dieses Ergebnis sehr genau
analysiert und bewertet wird. Die betroffene Partei sollte die
Botschaft ernst nehmen. Am Ende bedeutet dies eine Warnung."
Finanzielle Sanktion.
Arbeitsminister Faruk Celik von der AKP sprach in einer ersten
Reaktion von einem Sieg für die Demokratie in der Türkei. Ähnlich
äußerte sich auch Parlamentspräsident Koksal Toptan. Ex-Außenminister
Mümtaz Soysal, der früher der sozialdemokratischen Demokratischen
Linkspartei (DSP) angehört hatte, wertete die finanziellen Sanktionen
dagegen als Warnschuss an die AKP. Die Partei könne ihren Kurs nun
nicht unverändert fortsetzen und müsse im Falle eines neuen
Verfahrens mit einem Verbot rechnen.
Berufsverbot.
Wäre die konservativ-islamische Partei verboten worden, hätten
sich Regierungschef Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und rund 70
weitere AKP-Führungsmitglieder fünf Jahre lang nicht politisch
betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden. Bei der
Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen
erhalten.
Kopftuch.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrer Anklage in erster Linie
auf Äußerungen Erdogans berufen. Der Regierungschef hatte gefordert,
das islamische Kopftuch (türban) als religiöses und politisches
Symbol in den Hochschulen zuzulassen. Im Februar 2008 hatte das
Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine
Freigabe des Kopftuchs für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung
wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht zu Fall gebracht.
Damit sind Frauen, die das islamisch geknüpfte Kopftuch (türban) in
Hochschulgebäuden nicht ablegen wollen, weiterhin von einem
Hochschulstudium ausgeschlossen.













