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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2008 um 13:09 UhrKommentare

Türkisches Verfassungsgericht lehnt AKP-Verbot ab

Mit denkbar knappem Ergebnis schlitterte die Türkei an einer Regierungskrise vorbei: Die islamistische-konservative AKP rund um Erdogan entging knapp einem Partei-Verbot.

Das türkische Verfassungsgericht hat ein Verbot der islamisch orientierten Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan) abgelehnt. Dies teilte Gerichtspräsident Hasim Kilic am Mittwoch in Ankara mit. Allerdings wurde der AKP ein Teil der staatlichen Parteiförderung gestrichen. Der seit sechs Jahren regierenden Partei wurde vorgeworfen, gegen das Verfassungsgebot eines säkularen Staates zu verstoßen und eine Islamisierung der Türkei anzustreben.

"Warnung" an AKP. Die elf Verfassungsrichter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen für ein Parteiverbot, jedoch wurde das erforderliche Quorum von sieben Ja-Stimmen nicht erreicht. Gerichtspräsident Kilic sagte nach der Entscheidung: "Ich hoffe, dass dieses Ergebnis sehr genau analysiert und bewertet wird. Die betroffene Partei sollte die Botschaft ernst nehmen. Am Ende bedeutet dies eine Warnung."

Finanzielle Sanktion. Arbeitsminister Faruk Celik von der AKP sprach in einer ersten Reaktion von einem Sieg für die Demokratie in der Türkei. Ähnlich äußerte sich auch Parlamentspräsident Koksal Toptan. Ex-Außenminister Mümtaz Soysal, der früher der sozialdemokratischen Demokratischen Linkspartei (DSP) angehört hatte, wertete die finanziellen Sanktionen dagegen als Warnschuss an die AKP. Die Partei könne ihren Kurs nun nicht unverändert fortsetzen und müsse im Falle eines neuen Verfahrens mit einem Verbot rechnen.

Berufsverbot. Wäre die konservativ-islamische Partei verboten worden, hätten sich Regierungschef Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und rund 70 weitere AKP-Führungsmitglieder fünf Jahre lang nicht politisch betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden. Bei der Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen erhalten.

Kopftuch. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrer Anklage in erster Linie auf Äußerungen Erdogans berufen. Der Regierungschef hatte gefordert, das islamische Kopftuch (türban) als religiöses und politisches Symbol in den Hochschulen zuzulassen. Im Februar 2008 hatte das Parlament auf Initiative der AKP per Verfassungsänderung eine Freigabe des Kopftuchs für Studentinnen durchgesetzt. Die Änderung wurde vier Monate später vom Verfassungsgericht zu Fall gebracht. Damit sind Frauen, die das islamisch geknüpfte Kopftuch (türban) in Hochschulgebäuden nicht ablegen wollen, weiterhin von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.


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