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Zuletzt aktualisiert: 24.06.2008 um 20:25 UhrKommentare

Fünf Prozent für Einzug in den Landtag fix

SPÖ und ÖVP einig über Änderungen des Wahlrechtes. BZÖ bleibt bei Ablehnung. Neben erleichterten Einzug in den Landtag kommt Wahlalter 16 und zweiter Wahltag.

Jetzt fehlt nur noch der definitive Beschluss im Landtag. Bei der nächsten Sitzung am 3. Juli soll es so weit sein. Dann wird der Einzug in den Kärntner Landtag für kleine Parteien erleichtert. SPÖ und ÖVP haben gestern im Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtages die Schienen endgültig gelegt.

Berücksichtigung. Danach werden bei der Vergabe von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren alle Parteien berücksichtigt, die landesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Das erste Ermittlungsverfahren bleibt gleich. Da muss eine Partei in einem der vier Wahlkreise fast zehn Prozent der Stimmen erreichen, um ein Grundmandat zu erreichen. Um dies zu ändern, wäre im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die gibt es ohne BZÖ aber nicht. Die orange Partei des Landeshauptmannes lehnt jede Herabsetzung der Einzugshürde ab. Man wolle keine "Zersplitterung der Parteienlandschaft", sagt Klubobmann Kurt Scheuch.

Gefahr. Diese Gefahr sieht nicht einmal Scheuchs Parteifreund, Abgeordneter Christian Ragger. Als Ausschussvorsitzender erwartet er sich "nur marginale Veränderungen". Umgelegt auf des Wahlergebnis der letzten Landtagswahl hätten die fünf Prozent im zweiten Ermittlungsverfahren nur den Wechsel von einem ÖVP-Mandat zur SPÖ bedeutet, sagt Ragger. /P>

"Jubel." Mit "großem Jubel", "großer Freude" und "hoch erfreut" kommentierten SPÖ-Klubobmann Peter Kaiser, ÖVP-Klubobmann Stephan Tauschitz und FPÖ-Obmann Franz Schwager den Durchbruch beim Wahlrecht. Tauschitz sieht die Ablehnung des BZÖ "einzig und allein in der Angst vor der FPÖ" begründet

Beschluss. Der Mehrheitsbeschluss umfasst ein ganzes Demokratiepaket: die Einführung der Briefwahl, des Wahltsalters 16 und eines zweiten Wahltages bei Bürgermeister-, Gemeinderats- und Landtagswahlen.

ANTONIA GÖSSINGER

Demokratiepaket

Die Wahlrechtsänder-
ungen
betreffen die Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlordnung.
Generell eingeführt werden die Briefwahl, Wahlalter 16 Jahre und ein zweiter Wahltag (der neunte Tag vor der Wahl).
Beibehalten wird die fliegende Wahlkommission.

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