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Zuletzt aktualisiert: 17.06.2008 um 18:25 UhrKommentare

Gewalt gegen Kinder: Neues Gesetz regt auf

Gewalt gegen Kinder soll künftig schon beim ersten Verdacht verpflichtend zur Anzeige gebracht werden. Kinderschützer sehen in der Regelung eine "Katastrophe".

Foto © Helmuth Weichselbraun

Gedacht ist es als zusätzlicher Schutz für Kinder vor allen Formen der Gewalt. Doch bei den Kinder- und Jugendschutzorganisationen brodelt es: Die geplante Novelle zum Gewaltschutzgesetz, die das Justizministerium vorgelegt hat, mündet in einen Aufschrei. Die Kritik der Jugendvertreter entzündet sich an einem speziellen Punkt des Entwurfs: Künftig soll es bei Gewalt oder sexuellem Missbrauch von Kindern eine gesetzliche Verpflichtung geben, das Vergehen schon beim ersten Verdacht anzuzeigen.

Gesetzesentwurf. Justizministerin Maria Berger hat diese Regelung im Gesetzesentwurf vorgesehen, um Personen, die rund um die Fürsorge Minderjähriger aktiv sind, im Missbrauchsfall zum sofortigen Handeln zu zwingen. Erst vor einem halben Jahr hat in Österreich der Fall des zu Tode geprügelten Kleinkinds Luca für Entsetzen und Kritik an der Untätigkeit der Behörden gesorgt.

Anzeigepflicht. Insgesamt, so heißt es bei den Kinderschutzorganisationen, sei das neue Gewaltschutzgesetz in fast allen Punkten zu begrüßen. Die geplante Anzeigepflicht hält man allerdings für eine "Katastrophe für die betroffenen Kinder". Denn die Erfahrung aus der Praxis lehre, dass die Hinweise auf Gewalt an Kindern meist nur sehr vage ausfallen, erklärt Petra Birchbauer vom Verein "Rettet das Kind". "In diesen Fällen muss man behutsam Brücken zum betroffenen Kind aufbauen und gemeinsam eine Lösung suchen. Wenn man gezwungen ist, alles sofort anzuzeigen, zerstört man diese Brücken, weil man dem Kind komplett die Kontrolle wegnimmt."

Wegschauen gefördert. Birchbauer befürchtet sogar, dass die Anzeigepflicht erst recht die Tendenz des Wegschauens fördert. "Viele wollen sich keinen Ärger mit der Polizei einhandeln. Außerdem werden sich die Leute künftig gut überlegen, ob sie sich Unterstützung bei den Beratungsstellen holen wollen, wenn ihnen dann vielleicht eine Anzeige droht", so die Expertin. Auch bei der steirischen Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) lehnt man die Anzeigepflicht ab. "Die Kinder sind in einem Riesenkonflikt, wenn sie gegen ihre Eltern aussagen müssen. Gibt es zu wenige Beweise und das Verfahren wird eingestellt, ist das für das Opfer ein furchtbares Signal", sagt Krista Mittelbach, Psychotherapeutin bei der Kija.

Opfer. Statt voreiliger Anzeigen müsse man sich die Zeit nehmen, um zu überprüfen, was für das Opfer der richtige Weg ist, fordern die Experten. Mängel gebe es derzeit in erster Linie an den Schnittstellen zwischen den Institutionen. "Daran ändert aber eine Anzeigepflicht nichts", so Birchbaum. Im Justizministerium ist man um Beruhigung bemüht. Man werde den Entwurf nicht mit aller Kraft durchboxen, versichert Sprecher Thomas Geiblinger.


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