"Kärnten wird kein Windland"
Raumordnungsreferent Uwe Scheuch sieht trotzdem Potenzial für die Nutzung der Windenergie. Das Land erarbeitet Richtlinien. Auf einer Kärntenkarte soll festgelegt werden, wo Windräder denkbar sind und wo nicht.

Foto © FotoliaBeim Ausbau der Windenergie in Kärnten wird ein Ausgleich mit den Bedürfnissen der Bevölkerung und des Tourismus' angestrebt
Spätestens seit Fukushima gewinnen alternative Methoden der Energiegewinnung an Gewicht. Kärnten erarbeitet eine Verordnung für die Nutzung von Windenergie. Auf einer Kärntenkarte soll festgelegt werden, wo Windräder denkbar sind und wo nicht.
"Windenergie wird bei uns nie eine übergeordnete Rolle spielen", ist Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch überzeugt. Aber es gäbe spannende Regionen für Windenergie-Anlagen. Fünf sind Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens - die Petzen, die Koralpe, das Klippitztörl, Metnitz und Heiligenblut, erinnert der Raumordnungsreferent. Sie standen bereits im Zentrum hitziger Diskussionen. Mit der Kärntner Verordnung für Standorträume sollen diese Diskussionen eine sachliche Basis erhalten.
Eine unabdingbare Voraussetzung ist das Windpotenzial. "In alpinen Regionen bläst der Wind auf Bergkämmen am stärksten", sagt Scheuch. Und damit sei man schon beim zentralen Problem der Sichtbarkeit. Es wird gemessen, wie viele Menschen im Dauersiedlungsraum Windräder sehen können. "Bei großen Windrädern dürfen das nur zwei Prozent der Betroffenen sein, bei kleineren vier Prozent", erläutert Scheuch.
Unter diesen Voraussetzungen ist das Projekt auf der Petzen übrigens "tot". Wobei eine geringfügige Versetzung der Windräder die Sichtbarkeit deutlich reduzieren, und damit das Projekt wieder möglich machen würde. Auf der Koralpe rechnete man das durch: Eine Versetzung der Windräder würde die Energiegewinnung um sieben Prozent vermindern, aber die Sichtbarkeit um zwei Drittel optimieren.
Interessenkonflikte
Wobei es für eine Genehmigung einer Windanlage nicht ausreicht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. "Es könnte zum Beispiel ein Vogelzug beeinträchtigt werden. Dann hätte ein Projekt von der Naturschutzseite her keine Chance", erklärt Scheuch. Auch ein Interessenkonflikt mit der Tourismuswirtschaft könnte eine Windenergie-Anlage verhindern.
Welche Regionen gemäß der Verordnung in Kärnten infrage kommen, bleibt geheim. Scheuch und Abteilungsleiter Franz Sturm verraten nicht einmal, in welchen sechs weiteren Gemeinden Vorprüfungsverfahren laufen. "Die Flächen sollen nicht Spekulationsobjekte werden", sagt Sturm. Er erinnert an den Kärntner Industrieatlas: "Als wir den öffentlich machten, stiegen die Preise für die Grundstücke sofort um das Dreifache."
Features
Wind-Richtlinien
Keine Windräder wird es in Nationalparks, Naturparks, Natura- 2000-Gebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten und auch in Tourismusregionen geben.
Je größer das Windrad, desto weniger darf es sichtbar sein.
Drei Kategorien von Windrädern sind definiert: unter 50 Meter Höhe, unter 80 Meter und über 80 Meter.
Bei der größten Kategorie dürfen nur zwei Prozent der Menschen im Dauersiedlungs-bereich im Umkreis von 10 Kilometern das Windrad sehen. Beim kleinsten sind es vier Prozent.














