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Zuletzt aktualisiert: 14.02.2011 um 13:29 UhrKommentare

Groteske um Prinzentitel von Schaumburg-Lippe

Titelgroteske im Land der Hofräte und Doktoren: Max-Mario Schaumburg-Lippe stellt in Aussendungen und "Abmahnungen" an Medien fest, dass er sich in Österreich als "Prinz" bezeichnen darf.

Mario-Max Schaumburg-Lippe mit Nina "Bambi" Bruckner

Foto © APAMario-Max Schaumburg-Lippe mit Nina "Bambi" Bruckner

"Die Behauptung, Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe darf sich in Österreich nicht als Prinz bezeichnen, ist falsch. Als deutscher Staatsangehöriger heißt er so und darf sich auch in Österreich so bezeichnen", mahnte er sämtliche Medien ab. Prinzipiell sei es kein Problem, wenn ein Ausländer hierzulande mit einem Titel auftritt, lautet die Antwort aus dem Justizministerium. Allerdings könne sich die Person in Österreich nicht dagegen wehren, wenn sie nicht entsprechend angesprochen wird. "Immerhin hat Österreich eine republikanische Tradition", sagte Michael Stormann vom Justizministerium.

In Österreich sind Titel wie "Prinz" seit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 verboten. "Das gilt nur für den österreichischen Adel", sagte Stormann. In Deutschland wurden die entsprechenden Bezeichnungen in die Namen übernommen.

Andere Länder, andere Sitten

Österreicher, die etwa wie im Fall von Schaumburg-Lippe durch Adoption Anspruch auf einen Titel anmelden, haben allerdings schlechte Karten: Erst im Dezember 2010 wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass ein EU-Land die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Adelstitels zur Wahrung des Gleichheitssatzes verweigern darf. Auch Schaumburg-Lippe scheiterte in Österreich bisher daran, den "Prinz" ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Inzwischen ist Schaumburg-Lippe Deutscher Staatsbürger, wo sein Nachname seiner Vorstellung entsprechend als "Prinz zu Schaumburg-Lippe" ins dortige Geburtenbuch eingetragen wurde. Max-Mario Schaumburg-Lippe kann sich in Österreich aber nicht dagegen wehren, weiterhin als Schaumburg-Lippe und ohne Titel angesprochen zu werden. Der Deutsche könne bestenfalls vor Gericht ziehen und versuchen einzuklagen, dass er künftig nach seinen Vorstelllungen anzusprechen ist.

Laut Stormann wurde dieser Aspekt noch nicht durchjudiziert, aber die Chancen im republikanischen Österreich stehen für den adoptierten Adeligen nicht allzugut. Auch das Namensrecht habe entsprechende Ausnahmeregelungen. "Wir müssen nicht alles übernehmen", sagte Stormann.


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