Schlagabtausch auf dem Küniglberg
Verschärfte Gangart: ORF-Redakteursrat will wegen der Bestellung Thomas Prantners bei der Medienbehörde Beschwerde führen. ORF-Chef Alexander Wrabetz schießt scharf zurück.

Foto © APAThomas Prantner: Bestellung zum Online-Hauptabteilungsleiter als Stein des Anstoßes
Der Redakteursrat des ORF legt bei der Medienbehörde KommAustria Beschwerde ein. Der Grund: die Bestellung Thomas Prantners zum ORF-Online-Hauptabteilungsleiter und Stellvertreter des technischen Direktors (wir berichteten).
Besonders stößt sich der Redakteursrat daran, dass ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz mit diesem Beschluss "journalistische Kompetenzen in die technische Direktion verlagert". Die Bestellung des früheren Online-Direktors Prantner verletze das ORF-Gesetz und sei nicht mit dem ORF-Redakteursstatut vereinbar, "da die Bestellung bekannt gegeben wurde, ohne dass der Redakteursausschuss seine gesetzlichen Mitwirkungsrechte wahrnehmen konnte." Die "(Schein-)Ausschreibung und Bestellung" sei wohl eine Folge politischer Versprechungen im Zuge der ORF-Wahlen.
Schroffe Reaktion
Wrabetz' Reaktion ist schroff: Es sei sehr bedauerlich, dass "unter dem Deckmantel vermeintlicher Mitwirkungsrechte einmal mehr einzelne MitarbeiterInnen und der ORF denunziert werden". Alle Ausschreibungsverfahren seien einwandfrei gelaufen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Redakteursrates. Auch Prantner selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe - die seien "inhaltlich falsch und von der Tonalität her unangemessen". Die "rufschädigenden Polemiken des Redakteursratsvorsitzenden" und die Anzeige bei der KommAustria sei "in hohem Maße unternehmensschädigend und negativ fürs Betriebsklima".
Der angesprochene Redakteursvorsitzende Fritz Wendl nimmt postwendend Stellung: "Die ORF-Journalisten haben keine ,vermeintlichen' Mitwirkungsrechte, sondern gesetzlich garantierte." Und: Nicht das Benennen von Missständen sei unternehmensschädigend, "sondern deren Verursachung".













