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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2012 um 16:17 UhrKommentare

Wrabetz will Facebook-Verbot für ORF bekämpfen

"Egal ob ein Fernseh-Redakteur etwas zu seiner Sendung twittert, oder ein Ö3-Mitarbeiter Informationen auf Facebook stellt - diese Form der Interaktion mit dem Publikum muss möglich sein", findet ORF-General Alexander Wrabetz.

Alexander Wrabetz

Foto © APA/ORFAlexander Wrabetz

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will mit allen Mitteln gegen das ORF-Facebook-Verbot kämpfen. Wie er der APA sagte, wird er gegen den Bescheid der Medienbehörde Berufung einlegen und geht davon aus, dass der Bundeskommunikationssenat "die sehr enge und rechtlich nicht richtige Sichtweise der KommAustria korrigiert". Sollte das nicht so sein, will sich Wrabetz an den Verfassungs- und auch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Sollte es nicht möglich sein, das geltende Gesetz "in einer vernünftigen Weise zu interpretieren, dann müssten die entsprechenden Gesetzespassagen geändert werden", so Wrabetz.

Für eine Gesetzesänderung hatten sich bereits verschiedene Parteien, ORF-Redakteursrat und Publikumsrat ausgesprochen. Der ORF-Generaldirektor betonte, dass es dem ORF nicht darum gehe, soziale Netzwerke zu nutzen, um Geld zu verdienen, "aber wir müssen sie als Möglichkeit nutzen können, um mit unseren Kunden in Kontakt zu treten". Es gebe den gesetzlichen Auftrag, auch das junge Publikum anzusprechen und dieses bewege sich vorwiegend auf den sogenannten Social Media.

Wrabetz sieht außerdem die Gefahr, dass, sollte es bei der aus seiner Sicht "viel zu engen Auslegung des Gesetzes" bleiben, dem ORF neben Facebook auch die Nutzung anderer sozialer Netzwerke verboten werden könnte. Das könnte soweit gehen, dass es Armin Wolf oder anderen ORF-Mitarbeitern untersagt wird, sendungsbegleitend zu twittern oder Blogs in Zusammenhang mit ORF-Sendungen zu erstellen.

"Egal ob ein Fernseh-Redakteur etwas zu seiner Sendung twittert, oder ein Ö3-Mitarbeiter Informationen auf Facebook stellt - diese Form der Interaktion mit dem Publikum muss möglich sein", findet Wrabetz. Er prüft daher alle Möglichkeiten, juristisch gegen den Bescheid der Behörde vorzugehen, in letzter Konsequenz spricht er sich für eine Gesetzesänderung aus. Die diesbezüglichen Unterstützungsbekundungen der Parteien begrüßt Wrabetz naturgemäß.

Quelle: APA

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