Freispruch für "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf
Der ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus ist mit seiner Klage wegen übler Nachrede gegen den Moderator Armin Wolf abgeblitzt.

Foto © APA / ORF Armin Wolf
"ZiB 2"-Moderator Armin Wolf ist am Donnerstag im
Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede
freigesprochen worden. Vor Gericht gezerrt hatte den TV-Moderator der
ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus, der im April 2006 für
das Leugnen von Gaskammern im Dritten Reich wegen
nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingt
verurteilt worden war.
Martin Graf zu Gast.
Armin Wolf hatte am 1. Oktober in der "ZiB 2" den mittlerweile zum
Dritten Nationalratspräsidenten gewählten Martin Graf (F) als
Interviewpartner zu Gast. Unter anderem richtete er folgende Frage an
ihn: "Bezweifeln Sie so wie Ihr langjähriger Parteikollege Gudenus,
dass in Gaskammern Millionen Juden vernichtet worden sind im
Deutschen Reich?"
Privatanklage.
Das veranlasste Gudenus zu einer Privatanklage, da er sich durch
diesen Satz in seiner Ehre herabgesetzt fühlte. Wolf bot den
Wahrheitsbeweis an und wunderte sich nun im Grauen Haus im Hinblick
auf die rechtskräftige Verurteilung des Ex-Bundesrats, dass überhaupt
verhandelt wurde. Er halte die Klage für Zeitverschwendung, gab er
sinngemäß zu verstehen. Sein Anwalt Alfred Noll nannte Gudenus einen
"notorischen Zweifler an NS-Verbrechen".
Volle Berufung gegen Entscheidnung.
Nach kurzer Verhandlung wies Richterin Birgit Schneider die Klage
mit Blickrichtung auf das Strafregister des Klägers als unbegründet
ab. Gegen diese Entscheidung meldete dessen Rechtsbeistand Adrian
Hollaender volle Berufung an, weshalb Wolfs Freispruch formal noch
nicht rechtskräftig ist.














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