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Zuletzt aktualisiert: 23.10.2012 um 17:41 UhrKommentare

Osterfestspielaffäre-Prozess fortgesetzt

Foto © APA

Im fortgesetzten Schadensersatzprozess in der Salzburger "Osterfestspielaffäre" hat am Dienstag ein Berater von Eliette von Karajan am Landesgericht Salzburg als Zeuge ausgesagt. Die Witwe Herbert von Karajans habe sich im Jahr 2008 den aufwendigen Lebenswandel des damaligen Geschäftsführers der Osterfestspiele, Michael Dewitte, nicht erklären erkönnen, schilderte der Unternehmer.

Der 74-jährige Zeuge sprach über das Thema "Angemessenheit der Kosten" eigenen Angaben zufolge Ende Dezember 2008, Anfang 2009 mit dem im Schadensersatzprozess erstbeklagten Rechtsanwalt, der damals Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiele war. "Ich fragte ihn, ob alles in Ordnung sei. Er sagte: 'Ich habe hier einige faule Eier'", erläuterte der Unternehmer aus Zürich. Mehr habe er damals aber nicht erfahren.

Im April 2009 habe Landeshauptfrau Burgstaller Dewitte auf Anregung von Eliette von Karajan gebeten, die Kosten transparenter darzustellen, doch Dewitte habe keine Einzelheiten preisgegeben, sagte der Zeuge. Finanzielle Ungereimtheiten kamen schließlich im Herbst 2009 ans Licht. Dewitte wurde im Dezember 2009 fristlos entlassen, kurz darauf musste auch der Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, wegen mutmaßlicher Malversationen den Hut nehmen. Gegen die beiden ist ein Strafverfahren wegen Untreue anhängig.

Die Osterfestspiele GmbH fordert in dem Zivilprozess wegen finanzieller Ungereimtheiten rund 1,5 Mio. Euro von vier beklagten Parteien. Es handelt sich um zwei Rechtsanwälte, die für die Osterfestspiele von 2002 bis 2009 Provisionen, Reisekosten, Extrapauschalen und Überstundenabgeltungen in der Höhe von rund 1,1 Mio. Euro an Dewitte durchgeführt hätten, "obwohl es keine vertragliche Grundlage gab", so die Klägerin. Schadensersatz gefordert wird auch vom ehemaligen Technischen Direktor der Salzburger Festspiele und von einer Wiener Steuerberatungskanzlei wegen einer 300.000 Euro hohen, offenbar nicht gerechtfertigten Provisionszahlung aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung.

Der Schadensersatzprozess könnte noch heute geschlossen werden. Ein Urteil, Zwischen- oder Teilurteil, ergeht schriftlich.

Quelle: APA

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