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Zuletzt aktualisiert: 11.05.2012 um 17:43 UhrKommentare

Dissens zwischen Leopold Museum und Schiele-Erben

Foto © APA

Im Restitutionsfall des Gemäldes "Häuser am Meer" von Egon Schiele bahnt sich ein Dissens zwischen der Leopold Museum Privatstiftung und zwei Erbengruppen an. Zwar habe man vor kurzem eine Einigung erzielt, dann habe die Stiftung jedoch gefordert, dass die Erbengruppen die Lösung als "fair und gerecht" bezeichnen müssten, so IKG-Präsident Oskar Deutsch laut "Standard"-Vorabmeldung von Freitag.

Man akzeptiere eine Einigung, aber lasse sich nicht nötigen und stelle kein "Koscher-Zertifikat" aus. IKG-Kultusvorstand Ariel Muzicant spricht demnach von "Erpressung". Im Leopold Museum zeigte man sich überrascht von der Tonalität. "Das ist eine Wortwahl, mit der wir uns nicht identifizieren können", unterstrich ein Sprecher gegenüber der APA. Man "nötige" oder "erpresse" niemanden. Man habe als Text für einen möglichen Vergleich schlicht jenen gewählt, der bereits im Vorjahr als Grundlage für eine andere Übereinkunft diente.

Gemeint ist der Vergleich, auf den sich die Stiftung mit der Enkelin der Vorbesitzerin Jenny Steiner vor einem Jahr geeinigt hat, wonach die Stiftung ihr fünf Mio. Dollar für ihren Drittelanteil zahlt. Mit den zwei weiteren Erbengruppen, die von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) beraten werden, wurde seither weiterverhandelt. Der Leopold-Sprecher stellte klar: "Für uns sind die Gespräche nicht gescheitert. Wir suchen weiter den Vergleich."

Das 1938 von den Nationalsozialisten beschlagnahmte Gemälde "Häuser am Meer" gehörte der Industriellen und Kunstsammlerin Eugenie "Jenny" Steiner (1863-1958), die unmittelbar nach dem "Anschluss" nach Paris flüchtete und später in die USA emigrierte. 1941 wurden die "Häuser am Meer" bei einer Auktion im Dorotheum von Josefine Ernst erworben, deren Sohn das Bild 1955 an Rudolf Leopold verkaufte. 2010 hatte ein vom Kulturministerium eingerichtetes Beratungsgremium das Werk als restitutionswürdig eingestuft. Als Privatstiftung ist das Leopold Museum aber nicht an das Kunstrückgabegesetz gebunden.

Quelle: APA

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