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Zuletzt aktualisiert: 20.06.2011 um 11:59 UhrKommentare

Leopold Museum einigt sich mit Raubkunst-Erben

Das Leopold Museum hat sich im Fall zweier während des Zweiten Weltkriegs gekaufter Kunstwerke mit den Erben geeinigt. Die Bilder von Anton Romako bleiben in Besitz des Museums. Die Erben bekommen eine freiwillige Zahlung.

Das Leopoldmuseum

Foto © APADas Leopoldmuseum

Das Leopold Museum hat zu zwei weiteren Werken, die sich im Besitz der Privatstiftung befinden, eine Einigung mit den Erben des ursprünglichen Besitzers erzielt. Wie heute, Montag, bei einer Pressekonferenz in Wien bekanntgegeben wurde, sei man mit den Rechtsnachfolgern nach Moric Eisler betreffend der Werke "Schloss Greillenstein" und "Gräfin Kuefstein an der Staffelei" des österreichischen Künstlers Anton Romako übereingekommen. Die Privatstiftung verpflichtet sich zu einer "freiwilligen" Zahlung, über die Höhe der Summe ist Stillschweigen vereinbart worden, wie Stiftungsvorsitzender Helmut Moser betonte.

Die Kunstsammlung des Bauunternehmers Eisler war während der nationalsozialistischen Besatzungszeit von der Gestapo beschlagnahmt worden. In der Folge hatte Sammler Rudolf Leopold die beiden in den Kunsthandel gekommenen Werke erworben. Die vom Kulturministerium eingesetzte Michalek-Kommission, die die von der Provenienzforschung erarbeiteten Gutachten bewertet, hatte im vergangenen November die Rückgabe der Bilder empfohlen.

Für Vorstandsmitglied Andreas Nödl ist die nun erzielte Einigung zwischen dem Leopold Museum und den Erben nach Moric Eisler betreffend der beiden Romako-Werke das positive Ende von "langen Bemühungen". Der Vergleich gebe Anlass sowohl für die Stiftung als auch die Rechtsnachfolger "unisono von einer fairen und gerechten Lösung zu sprechen". Die inhaltliche Vereinbarung, die am gestrigen Sonntag von der Stiftung und dem Rechtsanwalt der Erben, Filip Marco, unterzeichnet wurde, sieht neben einer Geldzahlung auch "die Anerkennung der ethisch-moralischen Ansprüche der Erben" vor, so Nödl.

Diese Anerkennung erfolge bei einer Ausstellung der Werke in Form eines Begleittextes, der ausdrücklich auf die Geschichte der Bilder und des Kunstsammlers Eisler hinweist. Das Gemälde "Schloss Greillenstein" (1885/86) war nach der Beschlagnahmung durch die Gestapo ebenso wie "Gräfin Kuefstein an der Staffelei" (1885/86) in den freien Kunsthandel gelangt, wo es in den Besitz eines Linzer Arztes kam. In den 1980er Jahren hat es Rudolf Leopold von der Wiener Kunsthandlung Giese & Schweiger erstanden. Das Bildnis der "Gräfin Kuefstein" erwarb Leopold bereits in den 1950er Jahren vom Kunsthändler Wolfgang Gurlitt, beide Werke brachte er 1994 in die Leopold Museum-Privatstiftung ein.

Im November vergangenen Jahres hat die unter dem Vorsitz des ehemaligen Justizministers Nikolaus Michalek geführte Kommission die Rückgabe der beiden Bilder nahegelegt. Das von Kulturministerin Claudia Schmied (S) eingesetzte Gremium bewertet von der unabhängigen Provenienzforschung erarbeitete Dossiers - da das Leopold als Privatmuseum aber nicht in Bundesbesitz steht, fällt es nicht unter das Rückgabegesetz. Ob entsprechenden Empfehlungen somit Folge geleistet wird, liegt einzig im Ermessen des Vorstands der Stiftung.

Rechtsanwalt Marco freute sich bei der heutigen Pressekonferenz über die "freundschaftliche Übereinkunft", sei diese doch auch deshalb schwierig gewesen, da das Leopold nicht unter das Rückgabegesetz falle. Die Geldzahlungen an die vier Erben werden entsprechend der Rechtsansprüche aufgeteilt. Gemeinsam mit den Rechtsnachfolgern habe man sich auf Schätzwerte geeinigt, von denen ein gewisser Prozentsatz zur Auszahlung kommt, wie Nödl erläuterte. Für den Sohn des im vergangenen Jahr verstorbenen Kunstsammlers, Diethard Leopold, ist "dieser Vergleich eigentlich einer, wie ich ihn mir vorstelle". Nicht zuletzt "gibt es jetzt ein sehr gutes Gefühl, da unterm Strich die Bilder hierbleiben".


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