Leopold Museum werden weitere Rückgaben empfohlen

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Zwei Bilder von Anton Romako aus der Sammlung Moriz Eisler sowie fünf Schiele-Werke aus der Sammlung Karl Mayländer wären vom Leopold Museum zu restituieren, stünden die Kunstwerke der Leopold Museum-Privatstiftung in Bundeseigentum. Zu diesem Schluss kommt das von Kulturministerin Schmied eingesetzte Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Justizministers Nikolaus Michalek.
In dem vom Kulturministerium am Dienstag veröffentlichten zweiten Sitzungsbericht wird dagegen die Anwendbarkeit des Kunstgüterrückgabegesetzes auf drei Schiele-Werke der Sammlung Fritz Grünbaum verneint. Darunter befindet sich auch das durch seine Beschlagnahmung in New York 1998/99 bekannte Gemälde "Tote Stadt III".
Ob Anton Romakos einst von der Gestapo beschlagnahmte Bilder "Burg Greillenstein" und "Gräfin Kuefstein an der Staffelei" aus dem Besitz von Moriz Eisler sowie die Kreidezeichnungen und Aquarelle von Egon Schiele aus dem Vorbesitz des 1941 in Lodz ermordeten Wiener Kaufmanns Karl Mayländer tatsächlich an die Erben zurückgegeben werden, liegt im Ermessen des Vorstands der Leopold Museum-Privatstiftung, auf die das Kunstrückgabegesetz nicht zur Anwendung gelangt. Der kaufmännische Direktor Peter Weinhäupl hatte allerdings angekündigt, dass die Stiftung allfällige Restitutionsempfehlungen des Gremiums umsetzen und mit den Anspruchsberechtigten Vergleichsverhandlungen für eine "faire Lösung" aufnehmen werde.
Im Fall Heinrich Rieger vertagte das Gremium seine Beschlussfassung, "um das Ergebnis einer eingeleiteten weiteren Erhebung abzuwarten". Weiters werde die Kommission ihre Arbeit mit der Prüfung von dreizehn von der unabhängigen Provenienzforschung vorgelegten Dossiers (darunter zum Schiele-Gemälde "Die Eremiten") fortsetzen, hieß es am Dienstag.
Mitte Juli waren in einer ersten Sitzung der Michalek-Kommission vier Bilder aus den Sammlungen Jenny Steiner (Egon Schieles "Häuser am Meer") und Oskar Reichel ("Nike mit Kranz", "Die Quelle" und "Akt eines jungen Mädchens", alle von Anton Romako) als restitutionswürdig beurteilt worden. Die Werke befinden sich weiterhin im Eigentum der Stiftung.














