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Zuletzt aktualisiert: 17.06.2010 um 14:06 UhrKommentare

ORF-Gesetz neu - die neuen Regelungen im Überblick

Das monatelange Ringen um das ORF-Gesetz ist am Donnerstag zu Ende gegangen und mit den Stimmen der Freiheitlichen schaffte die Regierung auch die notwendige Verfassungsmehrheit für das neue Gesetz. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Neue Regeln für den ORF

Foto © APANeue Regeln für den ORF

In den vergangenen Monaten wurde an dem neuen ORF-Gesetz gebastelt. Herausgekommen ist ein Kompromiss mit den folgenden Eckpunkten:

GEBÜHRENREFUNDIERUNG:

160 Millionen, verteilt auf vier Jahre, bekommt der ORF an zusätzlichen Gebührengeldern zugesprochen. 2010 und 2011 fließen jeweils 50 Mio. Euro aus dem Titel der Gebührenrefundierung an den Sender, 2012 und 2013 sind es jeweils 30 Mio Euro. Voraussetzung soll allerdings sein, dass die Struktur- und Sparmaßnahmen in den Augen der neuen Medienbehörde ausreichend erfüllt werden.

MEDIENBEHÖRDE:

Die Medienbehörde bestimmt unter anderem darüber, ob der ORF die zusätzlichen Gebührengelder jeweils ausbezahlt bekommt. Dazu legt der Generaldirektor vorab ein Strukturkonzept mit einer Rahmenplanung der Einnahmen und Ausgaben vor. Binnen sechs Wochen gibt die Medienbehörde eine Stellungnahme ab, die der Generaldirektor gemeinsam mit dem Strukturkonzept dem Stiftungsrat vorlegt. Eine nachträgliche Prüfung der ORF-Zahlen erfolgt unabhängig von der Vorab-Stellungnahme der Prüfungskommission. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung vorgeschlagen. Beschlossen wird die Besetzung allerdings vom Hauptausschuss des Parlamentes. Die Behördenmitglieder - fünf an der Zahl mit mindestens fünf Jahren juristischer Erfahrung - dürfen nicht in einem Medienunternehmen beschäftigt sein. Der ORF-Stiftungsrat kann die Prüfungskommission der Medienbehörde mit Prüfungen beauftragen.

ONLINE-WERBUNG:

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Online-Werbeeinnahmen ab Inkrafttreten des Gesetzes zunächst auf drei Prozent beschränkt werden. Ab 2013 sollen es vier Prozent werden und ab 2016 fünf Prozent. Im Gegenzug müssen "nicht sendungsbegleitende" Angebote wie das IT-Portal "Futurezone" oder Spiele wie die "Ski Challenge" aufgegeben werden. Auf den Bundesländerseiten dürfen pro Woche nicht mehr als 80 Meldungen geschalten werden.

ONLINE-FOREN:

Foren dürfen nur mehr sendungsbegleitend geöffnet werden. Für sie ist eine namentliche Registrierung samt Nennung der Wohnadresse notwendig.

GEBÜHREN:

Werden künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt. Über die Rechtmäßige Verwendung der Gelder wacht die neue Medienbehörde.

GREMIEN:

Trotz Forderungen des Rechnunghofes gab es keinerlei Änderung bei Publikums- und Stiftungsrat. Auch die teure Faxwahl für sechs Vertreter der Hörer- und Sehervertretung wurde nicht abgeschafft.

DIREKTORIUM:

Während Publikums- und Stiftungsrat gleichbleiben, wird das ORF-Direktorium in der nächsten Funktionsperiode von sechs auf vier Köpfe verkleinert.

FRAUENQUOTE:

45 Prozent weibliche Kandidatinnen in neu besetzte Jobs. Von der Frauenquote ausgenommen sind allerdings die ORF-Gremien und -Geschäftsführung.

KINOFILME

Teil des Auftrages, der mit der Gebührenrefundierung verknüpft ist, ist die Aufrechterhaltung der Filmförderung. 5,9 Millionen Euro jährlich muss der ORF zur Mitfinanzierung von Kinofilmen bereitstellen.

FILME und SERIEN:

Der ORF muss den Anteil der österreichischen Produktionen im Gegenzug für die Gebührenrefundierung kontinuierlich erhöhen.

KULTUR- UND INFORMATIONSSPARTENKANAL:

TW 1 wird umgebaut und ein Spartenkanal nach Vorbild der deutschen Programme "Bayern alpha oder "Phönix". Auch diese Auflage ist an die Gebührenrefundierung geknüpft. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will den Sender, der unter dem Namen "Info+" läuft, 2011 im regelmäßigen Sendebetrieb on Air haben. Abgesichert wird damit auch ORF Sport plus.

RADIO SYMPHONIE ORCHESTER:

Das ORF-eigene Musikorchester (RSO) wird weiter erhalten. Auch hierfür sind Gelder aus der Gebührenrefundierung zweckgebunden.

"REGIONALWERBUNG":

Täglich dürfen pro Bundesland höchstens 150 Sekunden bezahlte Kooperationen rund um "Bundesland heute" geschalten werden. Daran sind zusätzliche Auflagen geknüpft: Die Schaltungen müssen beispielsweise auch in anderen Mediengattungen erfolgen, was wiederum andere Regionalmedien profitieren ließe. Außerdem wurde ein Katalog formuliert, in dem aufgezählt wird, welche Institutionen solche bezahlten Kooperationen machen dürfen, etwa Bundesländer, Gemeinden oder gemeinnützige Rechtsträger. Thematisch erlaubt sind Schaltungen zu Sport, Kunst und Kultur, sofern über die Veranstaltungen nicht ohnehin breit berichtet wird, sowie zu Volkskultur und Brauchtum. Weiters im Katalog sind bezahlte Kooperationen zu gemeinwirtschaftlichen Gesundheitsleistungen, Verkehrssicherheit und Konsumentenschutz.

PRODUCT PLACEMENT:

Grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter bestimmten Auflagen - Tabak und Alkohol dürfen etwa nicht beworben werden - Kinofilme, Fernsehfilme und -serien sowie Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung. Die Ausnahme gilt nicht für Kindersendungen.


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