Prozess um Tiroler Goldbarren-Mord fortgesetzt

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Nach dem Tod einer leitenden Tiroler Bankangestellten Mitte März 2012 ist am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht der Prozess gegen einen 52-jährigen Ex-Polizisten mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt worden. Die Tochter, der Ex-Ehemann und ehemalige Arbeitskollegen des Opfers sowie die angebliche Goldkäuferin sagten aus. Dem Angeklagten droht im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft.
Es habe überhaupt kein Goldgeschäft gegeben, sagte die vermeintliche Goldkäuferin und nach eigenen Angaben langjährige Bekannte des Angeklagten vor Richterin Verena Offer. Die 49-jährige Bankangestellte habe ihren Arbeitskollegen jedoch erzählt, dass ein vermögendes Paar aus dem Zillertal Gold im Wert von ungefähr 300.000 Euro kaufen wolle, erzählte einer der ehemaligen Mitarbeiter des Opfers.
Der Angeklagte hatte zuvor beteuert, dass er mit der Bankerin im Vorfeld vereinbart hatte, einen Goldraub vorzutäuschen, um zu Geld zu kommen und auf Mallorca ein neues Leben zu beginnen. Die als Zeugin geladene Tochter der 49-jährigen Frau bezweifelte jedoch diese Aussage. "Meine Mutter wäre niemals von zu Hause weggegangen. Sie wäre niemals nach Mallorca gezogen", meinte sie.
Ex-Arbeitskollegen der getöteten Bankerin berichteten indessen unisono, dass ihre ehemalige Mitarbeiterin stets sehr genau und zuverlässig gearbeitet hätte. Auch das angebliche Goldgeschäft hätte sie korrekt und allen Vorschriften entsprechend abgewickelt.
DNA-Spuren des Beschuldigten seien laut Staatsanwalt Markus Grüner unter anderem auf einer Stoffwindel sowie auf einem Kanister und einem Papierknäuel gefunden worden. Auch auf einem Feuerzeug habe der Beschuldigte seine Abdrücke hinterlassen. "Ich selbst war aber niemals am Tatort", beteuerte der Angeklagte. Ein Zeuge berichtete jedoch, zum Tatzeitpunkt in einiger Entfernung am Tatort vorbeigefahren zu sein und mindestens zwei Personen gesehen zu haben.
Dem angeklagten Ex-Polizisten wird zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt hatte. Als Motiv sieht die Anklagebehörde acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese waren vorerst weiterhin unauffindbar.
Der nächste Prozesstermin wurde für den 19. April angesetzt. Das Urteil wird für den 3. Mai erwartet.















