"Zettelpoet" wegen Sachbeschädigung verurteilt
Der Wiener "Zettelpoet" Helmut Seethaler, der seit 35 Jahren im öffentlichen Raum seine sogenannten Pflück-Texte hinterlässt, ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Sachbeschädigung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Richterin Andrea Wolfrum achtete es als erwiesen an, dass der 56-Jährige im Herbst am Vorplatz des Museumsquartiers 13 Steinplatten verunstaltet hatte.
Seethaler bekannte sich in seiner Verhandlung dazu, "pausenlos" und "ununterbrochen" im öffentlichen Raum Texte zu hinterlassen. Auch im Museumsquartier sei er "oft" tätig gewesen, allerdings nicht im Tatzeitraum - laut Anklage zwischen 30. Oktober und 2. November 2009 -, was der "Zettelpoet" ausdrücklich bedauerte.
Ein vom Gericht beigezogener Schriftsachverständiger stellte in Bezug auf die inkriminierten Verunstaltungen jedoch in seinem Gutachten fest: "Aufgrund der Schriftformen spricht alles dafür, dass es der Herr Seethaler geschrieben hat."
Seethaler, der "im Sinne der Freiheit der Kunst" einen Freispruch verlangt hatte, meldete volle Berufung an. Er verließ den Verhandlungssaal, zückte einen Filzstift und beschriftete in großen Lettern den Fußboden mit "www.hoffnung.at" und der Nummer seines Festnetzanschlusses, ebenso wie er es am Vorplatz des Museumsquartiers getan hatte. Zusätzlich brachte er den Schriftzug "Kunstverbreitung bringt mi ins Häf'n" an.
Die Richterin hatte mit einer Provokation des Künstlers gerechnet und daher vorsorglich Saalschutz angefordert. Die zwei dafür abgestellten Uniformierten sahen Seethaler jedoch seelenruhig zu, wie er sich am Fußboden "verewigte" und nachher bereitwillig anwesenden Medienvertretern Interviews gab, was die Richterin "unglücklich" machte, wie sie der APA verriet.












