Gary Moore verliert Prozess um "Still Got The Blues"
Der Gitarrist muss dem deutschen Musiker Jürgen Winter Schadenersatz zahlen, weil er für seinen Welthit "Still Got The Blues" beim Song "Nordrach" abgekupfert hat.

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Nach dem Urteil des Landgerichts München I vom Mittwoch sind die
Übereinstimmungen beider Songs "so frappierend, dass von einer
Übernahme auszugehen war". Zwar sprach das Gericht von einer
"unbewussten Übernahme", aber auch diese sei eine Verletzung des
Urheberrechts. Der Antrag Winters auf Unterlassung von Aufführung und
Verbreitung des Moore-Hits wurde dagegen abgelehnt; die Höhe des
Schadenersatz stand noch nicht fest.
Live-Stück. Winters Werk "Nordrach" aus dem Jahre 1974 war zwar nicht auf
Tonträgern erhältlich, sondern lediglich in Live-Konzerten seiner
Band Jud's Gallery und mindestens einmal im Radio zu hören. Das
Gericht nahm an, dass Moore auf diesem Weg den Song gehört und sich
bis zur Komposition seines Hits im Jahre 1990 gemerkt habe. Ein
Sachverständiger hatte eine solche Gedächtnisleistung eines Musikers
nicht ausgeschlossen. Moore behauptete allerdings laut Gericht,
"Nordrach" nicht gekannt zu haben.
Streit seit acht Jahren. Der Gutachter hatte zudem in dem langwierigen Verfahren erklärt,
die Gitarrenpassage in "Nordrach" sei so individuell und
eigenschöpferisch, dass sie sich deutlich von anderen bekannten
Stücken abhebe. Es sei nur schwer vorstellbar, wie Moore auf eine
fast identische Passage gekommen sein könnte, ohne "Nordrach" gehört
zu haben. Der Gerichtsstreit lief bereits seit dem Jahr 2000.
Vorwürfe. Die beklagte Plattenfirma Virgin hatte die Plagiatsvorwürfe gegen
Moore stets zurückgewiesen und die besagte Melodie als musikalisches
Allgemeingut gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der am 4. April 1952 ge-















