Polanski beantragt Einstellung seines Verfahrens
Vor 30 Jahren wurde der Regisseur in den USA wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagt.

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30 Jahre nach einer Anklage wegen sexuellem Missbrauchs einer Minderjährigen hat der Oscar-prämierte Regisseur Roman Polanski (75) jetzt die Einstellung des Verfahrens beantragt. Wie die "Los Angeles Times" am Dienstag berichtete, reichte der Filmemacher einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht in Los Angeles ein.
Verfahrensfehler? Polanskis Anwälte machen geltend, dass bei dem Prozess im Jahr 1977 Staatsanwälte und Richter Verfahrensfehler begangen hätten. Dies sei jüngst in einer Dokumentation des US-Senders HBO zum Vorschein gekommen. Polanski besitzt die französische Staatsbürgerschaft. Bei der Einreise in die USA droht ihm derzeit eine langjährige Haftstrafe.
Anklage. Der Regisseur war 1977 wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt worden. Er hatte von dem Mädchen Aufnahmen für eine Modezeitschrift gemacht. Laut Anklageschrift gab er dem jungen Model Alkohol und vergewaltigte es. Nach Polanskis Darstellung stimmte das Mädchen der sexuellen Beziehung zu. Die Anwälte beider Seiten einigen sich auf ein Schuldeingeständnis des Regisseurs im Gegenzug für eine geringere Strafe. Kurz vor der Verkündung des Strafmaßes setzte sich der Filmemacher jedoch nach Frankreich ab. Das Verfahren konnte so nicht zum Abschluss gebracht werden.
Keine US-Reise. Polanski ist seither nicht mehr in den USA gewesen. So blieb er 2003 auch der Oscar-Verleihung in Los Angeles fern, bei der er für das Holocaustdrama "Der Pianist" nominiert war und die Trophäe als bester Regisseur gewann.














