Heftiger Streit: Wer bezahlt versäumte Arbeitstage?
Vulkanascheopfer müssen alles unternehmen, um schnell zur Arbeit zu kommen. Ob sie verlorene Tage bezahlt bekommen, ist unklar.

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Tausende Flugzeuge mussten in den letzten Tagen am Boden bleiben, ein Ende ist nicht abzusehen. Unzählige Passagiere sitzen fest und stellen sich eine Reihe wichtiger Fragen.
1. Kann ich entlassen werden, wenn ich zu spät an meinem Arbeitsplatz eintreffe?
ANTWORT: Weil den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft, ist das auszuschließen. Der Arbeitgeber muss aber unverzüglich informiert werden. Der Arbeitnehmer muss alles tun, um schnell wieder zurückzukommen. Laut dem AK-Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Nagelschmied ist dabei die Zumutbarkeit zu prüfen. Ist die alternative Heimkehr ohne gravierende Mehrkosten zu bewerkstelligen, muss der Arbeitnehmer das tun. Eine extrem teure Rückfahrt mit dem Taxi oder Schiff wird von niemandem verlangt werden können.
2. Bekomme ich die versäumten Arbeitstage bezahlt?
ANTWORT: Diese Frage ist umstritten. Laut AK ist dieser Fall im Angestelltengesetz klar geregelt. Weil es sich um einen "besonders wichtigen Grund" für das Fernbleiben handelt, müsste normal weiterbezahlt werden. Bei Arbeitern ist es nicht so klar, aber in vielen Kollektivverträgen ähnlich geregelt. Die Arbeitgeberseite steht hingegen auf dem Standpunkt: keine Arbeitsleistung, kein Lohn! Damit hätten aufgrund der Aschewolke gestrandete Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die AK versichert, in konkreten Streitfällen für Mitglieder vor Gericht zu ziehen.
3. Ich hab' den Urlaub schon angemeldet, aber mein Flug wurde abgesagt. Kann ich meinen Urlaub wieder verschieben?
ANTWORT: Eine Verschiebung des Urlaubs ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. Recht darauf besteht keines. Auch hier gilt: Sofort mit dem Chef reden, den Konsens suchen.
4. Ich hab' niemanden von der Fluglinie erreicht und bin mit der Bahn nach Hause gefahren. Bekomme ich das Ticket ersetzt?
ANTWORT: Wenn der Flugpreis den Bahnpreis deckt, wäre es das Sicherste den Flugpreis zurückzuverlangen. Ist der Flugpreis viel geringer, können Sie versuchen, den Bahnpreis von der Airline ersetzt zu bekommen. Laut EU-Verordnung muss diese nämlich eine "frühestmögliche anderweitige Beförderung" bieten. Laut VKI ist diese Frage aber umstritten. Wenn sich Luftlinien weigern, wird der VKI diesbezügliche Musterprozesse unterstützen.
5. Mein Freund ist mit einer US-Fluglinie nach New York geflogen und sitzt jetzt dort mit dem Rückflugticket fest. Die Airline behauptet, er muss selbst für den Rückflug aufkommen?
ANTWORT: Das stimmt. Die Fluggastrechteverordnung gilt nur für Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen und Flüge in die EU, allerdings nur dann, wenn die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. Dabei sind Hin- und Rückflüge als zwei verschiedene Flüge anzusehen. Die Verordnung findet im konkreten Fall also keine Anwendung.









