Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Für gestrandete Reisende, die heute oder in den nächsten Tagen nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, hat die Arbeiterkammer Tipps zusammengestellt.

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Der Luftraum über Österreich ist wieder offen. Wie lange, ist allerdings fraglich. Und viele andere Länder haben ihre Lufträume noch gesperrt. Nach wie vor sitzen tausende Menschen auf Flughäfen in Europa und Übersee fest.
Kein Entlassungsgrund
Soviel steht fest: Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben. Unbedingt muss aber der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin unverzüglich informiert werden.
Möglichkeiten ausschöpfen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand in Frankfurt oder irgendwo in Übersee festsitzt.
Ein "wichtiger Grund"
Da es sich laut Angestelltengesetz in diesem Fall um "einen besonders wichtigen Grund" für das Fernbleiben handelt, müssen Angestellte während der Zeit ihrer Abwesenheit auch bezahlt werden. Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar, allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.
Verschieben ist möglich
Wer bereits eine Urlaubsreise gebucht hat, diese jetzt aber nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber eine Verschiebung des Urlaubs zu vereinbaren. Einseitig ist dies aber nicht möglich! Unser Tipp: Mit der Chefin/dem Chef reden, bei einigem guten Willen sollte einer Verschiebung nichts im Wege stehen.









