Kinderbeistand und Information für Verbrechensopfer
Ein eigener "Kinderbeistand" soll ab 2010 dafür sorgen, dass Kinder bei Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten nicht unter die Räder kommen.

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Das bisher als Pilotversuch erprobte Projekt wird ab Anfang 2010 österreichweit angeboten. Weitere Neuerungen im Justizbereich: Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten erhalten ein Recht auf Information darüber, wann der Täter wieder aus der Haft entlassen wird. Und die Hinterbliebenen von NS-Deserteuren können sich deren Rehabilitierung bestätigen lassen.
Anlass für die Einführung des Kinderbeistands war ein dramatischer Fall im Jänner 2004: Ein Achtjähriger wurde nach einem Sorgerechtsstreit vom Gerichtsvollzieher abgeholt und vor laufenden Kameras in ein Auto gezerrt, um zu seiner Mutter gebracht zu werden, obwohl sich der Bub verzweifelt wehrte. Daraufhin startete ein Pilotversuch für die Begleitung von Kindern in Obsorgeverfahren. Ab 1. Jänner geht das Projekt in den Regelbetrieb.
Eingesetzt wird der Kinderbeistand - in der Praxis etwa ein Sozialarbeiter oder Psychologe - bei Bedarf vom Richter. Die Vertrauensperson soll das Kind bei Gerichtsterminen begleiten, um im Verfahren dessen Wünsche zu deponieren, erhält Akteneinsicht und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zielgruppe sind Kinder bis zu 14, in Ausnahmefällen 16 Jahren. Ein Mindestalter ist nicht vorgesehen, allerdings müssen die Kinder alt genug sein, um ihre Wünsche formulieren zu können. Die Kosten von 800 bis 1.000 Euro pro Verfahren tragen die Eltern. Sind sie dazu nicht in der Lage, können sie Verfahrenshilfe beantragen. Das Justizministerium rechnet mit 600 Fällen pro Jahr.
Opfer besser informiert
Ausgeweitet werden auch die Informationsrechte der Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten. Sie haben künftig die Möglichkeit, bei Strafantritt des Täters eine Auskunft über dessen spätere Haftentlassung zu verlangen. Von den Behörden müssen sie dann rechtzeitig darüber informiert werden, bevor der Häftling auf freien Fuß gesetzt wird. Weil Gewaltdelikte häufig innerhalb von Beziehungen und Familien passieren, hatte es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben, in denen die Täter ihre Opfer nach der Freilassung belästigt haben. Dem soll mit den neuen Informationsrechten Vorschub geleistet werden.
Opfer von Unrechtsurteilen der NS-Militärjustiz (etwa Wehrmachtsdeserteure oder verfolgte Homosexuelle) haben ab kommendem Jahr außerdem die Möglichkeit, sich ihre Rehabilitierung schwarz auf weiß bestätigen zu lassen. Entsprechende Anträge können beim Straflandesgericht Wien eingebracht werden, dem dazu ein "Versöhnungsbeirat" zur Seite steht. Entsprechende Anträge können auch die Hinterbliebenen stellen.








