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Zuletzt aktualisiert: 25.03.2010 um 05:10 UhrKommentare

Wirte wehren sich gegen hohe Investitionen

Mit 1. Juli müssen Wirte Trennwände in Einraumlokalen eingebaut haben- eine teure Investition. Daher wird Ruf nach einem generellen Rauchverbot lauter. Auch Grüne dafür.

Foto © Scheriau

Starker Tobak für die Wirte: Am 1. Juli endet die Schonfrist für jene, die ihre Einraum-Gaststätten noch nicht in Raucher- und Nichtraucherräume getrennt haben. Ihnen läuft die Zeit davon, denn Gesundheitsminister Alois Stöger hat weder vor, die Frist zu verlängern, noch will er Säumige, die sich nicht an das Gesetz halten, schonen.

Ignoranz kann teuer werden. "Missachtet ein Wirt die Vorschriften, wird er mit 2000 Euro zur Kasse gebeten, im Wiederholungsfall sind es dann schon 10.000 Euro", informiert Spartengeschäftsführer Wolfgang Dörfler. Gäste zahlen bis zu 1000 Euro. Und ab Sommer sollten die Kontrollen schärfer ausfallen als bisher, wo der Gesetzgeber noch beide Augen zudrückte.

Bei den Kärntner Wirten macht sich zunehmend Verzweiflung breit, denn jetzt geht es ans Eingemachte. Die Informationsstelle der Wirtschaftskammer auf der "Gast" wurde heuer von Gastronomen gestürmt, die noch nicht umgebaut haben. Denn die Gesetzeslage ist klar: Wird ein Einraumlokal mit einer Größe von mehr als 50 Quadratmetern nicht räumlich in Raucher- und Nichtraucherbereich getrennt, muss es ab 1. Juli automatisch ein Nichtraucherlokal werden. Was viele Wirte scheuen, weil sie Umsatzeinbußen fürchten. "So lange Raucher ausweichen können, werden sie es tun", sagt Discobesitzer Horst Gutonik aus Pörtschach.

Die Zigarettensucht eines Teils ihrer Gäste kommt die Gastronomen teuer zu stehen. "Mich kostet die Glaswand im Domgassner 30.000 Euro, das muss erst einmal verdient werden", gibt Szenewirt Peter Haas zu bedenken. Felsenkellerwirt Hannes Kröpfl hat, wie er meint, keine andere Chance als umzubauen: "80 Prozent meiner Gäste sind Raucher. Es stört die Kommunikation, wenn sie zum Rauchen hinausgehen müssen."

Hoffen auf ein Wunder

Der Grund, warum noch so viele Kärntner Wirte zögern, ist die Hoffnung, dass bis 1. Juli noch ein Wunder geschieht. Dass die Frist verlängert wird oder die EU ein Machtwort in Richtung generelles Rauchverbot spricht. "Ich hoffe, dass das Gesetz noch vor dem 1. Juli geändert wird", sagt Wirtin Hildegard Bernold, die in Villach eine Café-Konditorei betreibt. Auch sie muss eine Glaswand einbauen, die sie teuer kommt. "Wir werden zwischen militanten Nichtrauchern und radikalen Rauchern zerrieben und müssen vermitteln, weil das Gesetz so unbrauchbar ist", klagt Bernold.

Unter dem finanziellen Druck ist der zunehmende Wunsch der Gastronomie nach einem "Rauchverbot für alle" verständlich. "Wer garantiert mir, dass in zwei bis drei Jahren nicht doch ein Rauchverbot kommt? Dann kann ich alles wieder rausreißen," fürchtet Haas und spricht damit der Mehrheit seiner Kollegen aus der Seele. Der Wunsch nach Chancengleichheit wird daher immer lauter. "Wenn es alle trifft, dann ist es in Ordnung. So herrscht Wettbewerbsverzerrung", sagt Gutonik. Er hofft, dass der Gesetzgeber bei seinem Gewölbe ein Auge zudrückt. "Unsere Gäste sind Jugendliche, 90 Prozent von ihnen rauchen."

Die Garantie, dass Österreichs Lokale nicht doch in absehbarer Zeit rauchfrei werden, kann niemand geben. Die EU hat zwar eine "dringliche Empfehlung" für säumige Länder ausgegeben, den Nichtraucherschutz einzuhalten, hat aber keine gesetzliche Handhabe. Sehr wohl könnte aber ein generelles Rauchverbot über den Arbeitnehmerschutz kommen. Es ist nicht einzusehen, dass Kellner und Kellnerinnen Arbeitnehmer zweiter Klasse sein sollen. Der Fachverbandsobmann der Gastronomie, Helmut Hinterleitner, der mit seiner starren Haltung längst nicht mehr alle Mitglieder hinter sich hat, hat ein politisches Argument parat, das auf tönernen Füßen steht: Solange die "Raucherpartei ÖVP" an der Macht sei, werde es kein generelles Rauchverbot geben.

ELISABETH TSCHERNITZ-BERGER

Foto

Foto © Moritsch

Für Konditorfamilie Bernold ist das Gesetz "unbrauchbar"Foto © Moritsch

Das sagt das Gesetz

Räume unter 50 Quadratmetern: Wirte können entscheiden, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal haben wollen. 90 Prozent dieser kleinen Lokale sind Rauchergaststätten.

50 bis 80 Quadratmeter: Raum muss bis 1. Juli geteilt werden oder das Lokal wird Nichtrauchergaststätte. Außer bauliche Gegebenheiten sprechen dagegen.

Über 80 Quadratmeter: Der Hauptraum (wo die Theke steht) muss für Nichtraucher reserviert bleiben. Mindestens 50 Prozent des Lokals müssen für Nichtraucher zur Verfügung stehen.

Der Rauch darf nicht in den Nichtraucherbereich dringen.

Lehrlinge dürfen nicht im Raucherbereich arbeiten. Schwangere, die in Raucherlokal arbeiten, müssen sofort freigestellt werden.

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