Zehn Gründe, warum das Rauchergesetz gescheitert ist
Das neue Tabakgesetz, ursprünglich zum Schutz der Nichtraucher gedacht, ist ein Rohrkrepierer. Ein Gesetz, das derart untauglich und verhöhnend ist, gehört nicht erst nach einem Jahr, sondern schnellstens novelliert.
1.Keine Änderung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner hat sich nichts Wesentliches geändert. Es wird von den meisten Wirten ignoriert, oder sie verstoßen bewusst dagegen, weil man die Klientel der Raucher nicht verärgern will. Gastronomen nehmen lieber eine Strafe in Kauf, als das Rauchen zu verbieten. In den allerwenigsten Lokalen gibt es abgetrennte Raucherräume, Kennzeichnungen fehlen. Nach wie vor werden Nichtraucher in Nebenkammerln abgeschoben, obwohl der Hauptraum für Nichtraucher reserviert sein sollte. Die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher rechnet, dass 60 Prozent der Wirte gegen das Tabakgesetz verstoßen.
2. Zu viele Ausnahmen. Die Wirtschaftskammer hat lauter Ausnahmen in das Gesetz hineinreklamiert und damit erreicht, dass eine Umsetzung gar nicht funktionieren kann. Nahezu alle Wirte mit Einraumlokalen haben um einen Umbau angesucht, den der Großteil gar nicht durchführen will. Damit erlangen sie eine Übergangsfrist bis Juni 2010. Fast hundert Prozent der Wirte mit Lokalen unter 50 Quadratmetern, die es sich aussuchen können, haben sich für Raucherlokale entschieden. Der Nichtraucherschutz wird damit zur Farce.
3. Gesetzes-Ignoranz: Das Tabakgesetz sieht ein Rauchverbot für öffentliche Räume vor. Fast alle Lokale in Einkaufszentren verstoßen gegen das Gesetz. Man interpretiert es nach eigenem Gutdünken.
4. Kein Mitarbeiterschutz. Während nicht rauchende Mitarbeiter in allen Betrieben einen besonderen Schutz genießen, sind Gastronomie-Angestellte Mitarbeiter zweiter Klasse. Sie werden wie bisher dem Passivrauchen ausgesetzt. Lehrlinge dürften nicht in Raucherzonen bedienen - de facto undurchführbar.
5. Wettbewerbsverzerrung. Die Mehrheit der Wirte rebelliert bereits gegen das Gesetz. Derzeit herrscht Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung. So lange Raucher in Raucherlokale ausweichen können, sind jene Wirte benachteiligt, die sich an das Gesetz halten. Sie haben Kosten und Umsatzeinbußen. Nur ein generelles Rauchverbot kann Wettbewerbsnachteile verhindern.
6. Keine Kontrolle. Der größte Schwachpunkt des Gesetzes ist, dass es keine Möglichkeit der Kontrolle vorsieht. Weder Polizei, Wachpersonal oder Arbeitsinspektorat dürfen die Einhaltung des Rauchverbotes überprüfen und ahnden. "Eine Verhöhnung des Tabakgesetzes", nennt es Robert Rockenbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher.
7. Keine Sanktionen. Wenn es keine Kontrollen gibt, ist derjenige der Dumme, der sich daran hält. Das ist die eigentliche Verhöhnung.
8. Denunzianten. Menschen werden zu Denunzianten erzogen, denn es bleibt dem Bürger überlassen, Verstöße gegen das Tabakgesetz an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat zu melden. Engagierte Nichtraucher, die sich gegen das Passivrauchen wehren, werden als militant und intolerant beschimpft. Raucher, als Verursacher des Problems, als die Verfolgten und Opfer einer Hetzkampagne bedauert. Wirtschaftskammer-Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner, Mitverursacher des Pfuschs, beschimpft Nichtraucher, die sich beschweren, als "wichtigtuerische Denunzianten".
9. Vergiftetes Klima. Das Tabakgesetz hat es geschafft, dass Raucher und Nichtraucher aufeinander los gehen. Damit wurde eine Situation der Verhetzung geschaffen. Der Gesetzgeber hätte wissen müssen, dass so eine Vorgehensweise Fronten zwischen Rauchern und Nichtrauchern verhärtet.
10. Kein Schutz. Helmpflicht für Schi- und Mopedfahrer, das Handyverbot im Auto und Gurtenpflicht werden als selbstverständlich hingenommen. Ein Rauchverbot zum Schutz vor schädlichem Passivrauchen wird hingegen als Einschränkung der persönlichen Freiheit angesehen, obwohl sich Raucher nicht nur selbst, sondern viele Unbeteiligte schädigen. "Raucher sollten ihre Sucht nicht auf Gesundheitskosten anderer ausleben dürfen. Nichtraucher hingegen haben ein Grundrecht, rauchfreie Luft zu atmen", betont Rockenbauer.





