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Zuletzt aktualisiert: 16.10.2008 um 23:44 UhrKommentare

Elektronische Zigarette ermöglicht Qualmen trotz Rauchverbot

Ab 1. Jänner 2009 wird es in Österreichs Lokalen eng für Raucher - gequalmt werden darf durch das neue Tabakgesetz nur mehr eingeschränkt bzw. im Ausnahmefall.

Foto © AP

Eine Möglichkeit für Tabakliebhaber diese Regelung zu "umgehen" ist der Umstieg auf die sogenannte elektronische Zigarette. Sie fällt nicht unter die Nichtraucherschutzregeln, erklärte das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Dem Nikotinkonsum kann mit dem Gerät in jedem Wirtshaus oder Cafe ungestört gefrönt werden.

Nicht betroffen. Laut dem Gesundheitsministerium ist dieses Produkt nicht vom Tabakgesetz betroffen, weil kein Rauch erzeugt wird. Für eine kleine Zigarettenpause neben speisenden Gästen im Nichtraucherbereich gebe es mit diesem Gerät demnach keinerlei Einschränkungsgrund. Bei der elektronischen Zigarette wird Tabakersatz erhitzt - wie der Name schon sagt allerdings nicht durch Feuer sondern Elektro-Akkus. Dadurch gebe es keine Verbrennungsschadstoffe.

Verdampfen von Flüssigkeit. Nikotin wird durch das Verdampfen von Flüssigkeit freigesetzt, heißt es in der Beschreibung der Funktionsweise der elektrischen Zigarette. Neben Glimmstängeln werden auch Zigarren und Pfeifen, die mit genau dem selben Prinzip arbeiten, im Internet angeboten. Nikotin kann dabei in verschiedenen Stärken konsumiert werden.


Fakten

Gequalmt werden darf ab 1. Jänner 2009 laut dem neuen Tabakgesetz nur mehr in bestimmten Ausnahmefällen - in Betrieben mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche oder 80 Quadratmeter großen Gaststätten mit einem Extra-Raum. Bei einer Größe dazwischen wird im Einzelfall entschieden, ob eine räumliche Trennung möglich ist.

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