Auch in deutschen Discos darf wieder gequalmt werden
Auch in Diskotheken darf wieder gequalmt werden. Ein Betreiber aus Baden-Württemberg war mit seiner Klage vor dem deutschen Verfassungsgericht erfolgreich.

Foto © ReutersAuch in Discos darf wieder geraucht werden.
Das Anzünden einer Zigarette ist
demnach wieder erlaubt, wenn abgetrennte Raucherräume eingerichtet
werden, dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren
eingelassen werden.
Begründung. Zur Begründung der Urteile führte das Gericht unter anderem den
Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Länder müssten sich nun
zwischen einem strikten Rauchverbot für alle oder einer milderen
Regelung, die auch Ausnahmen für Einraumkneipen ermöglicht,
entscheiden. Das Karlsruher Urteil fiel mit sechs zu zwei
Richterstimmen aus. Aus der richterlichen Entscheidung folgt, dass
nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen.
Städte erfreut. Begrüßt wurde das Urteil vom deutschen Städte- und Gemeindebund
sowie vom Zigarettenverband des Landes. Die bayerischen
Landtags-Grünen forderten unterdessen eine strikte Umsetzung des
Nichtraucherschutzes im Freistaat ohne "Hintertürchen" für
Raucherclubs und Ausnahmen für Bierzelte. Die FDP verlangte hingegen
weitere Lockerungen. In Hessen sprach das Sozialministerium nach dem
Urteil eine Empfehlung für das Tolerieren des Rauchen in
Einraumlokalen unter 75 Quadratmetern aus.











