Rauchverbot in deutschen Einraumlokalen aufgehoben
In kleinen Einraumlokalen in Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder geraucht werden.

Foto © APEs darf wieder gequalmt werden
Das
Bundesverfassungsgericht stufte das entsprechende Verbot in den
Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder am Mittwoch in Karlsruhe
als verfassungswidrig ein. Das Gericht erlaubte zudem
Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume
einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18
Jahren eingelassen werden.
Andere Landesgesetze auch überarbeitet. Da die meisten anderen Bundesländer vergleichbare Regelungen
haben, werden als Folge der Richterentscheidung auch die Rauchverbote
in den Gaststätten dort überarbeitet. Aus dem Urteil (sechs zu zwei
Stimmen) folgt, dass nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der
Verfassung entsprechen. Bis Anfang 2010 müssen alle anderen Länder
Neuregelungen finden.
Klagen wegen Einbußen. Klagen der Wirte in den kleinen Lokalen über Umsatzeinbußen und
ungleiche Behandlung gingen dem richterlichen Urteil voraus. Während
für einräumige Betriebe in vielen Ländern bisher ein totales
Qualmverbot galt, haben größere Betriebe meist die Möglichkeit, das
Rauchen teilweise zu erlauben. Begründet wurde das Urteil unter
anderem durch den Grundsatz der Gleichbehandlung und der
Berufsfreiheit, das jetzige Konzept sei mit existenziellen
Einkommenseinbußen für Einraumlokale verbunden.
Entscheidung. Die Länder müssen sich bis 31. Dezember 2009 zwischen einem
absolutes Rauchverbot für alle oder einer milderen Regelung mit
Ausnahmen auch für Einraumlokale entscheiden. Bis dahin darf nur dort
geraucht werden, wo die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist,
keine Speisen angeboten werden und unter 18-Jährigen der Zutritt
verwehrt ist. Die Betriebe müssen zudem als Rauchergaststätte
gekennzeichnet sein.
Sofort gelockert. Einige Bundesländern haben ihre Rauchverbote nach dem Urteil
sofort gelockert. Hessen, Hamburg, Bremen und Niedersachsen kündigten
an, dass in Einraumbetrieben vorerst wieder geraucht werden dürfe.
Die Kläger, Verbände, Ärzte und Politiker begrüßten die Entscheidung.
Ministerpräsident Günther Beckstein sieht die bayerische Regelung
bestätigt, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich gegen
eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet aus. Die
Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing plädierte hingegen für ein
"striktes, ausnahmsloses Verbot". Nicht geklärt ist in Deutschland,
ob sogenannte elektronische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen.
Zigaretten werden damit erhitzt bzw. Nikotin zerstäubt. Nach Ansicht
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine
gesundheitliche Bewertung der E-Zigaretten noch nicht möglich.
Features
Fakten
Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen eine Raucherlaubnis vor.











