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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2008 um 15:49 UhrKommentare

Rauchverbot in deutschen Einraumlokalen aufgehoben

In kleinen Einraumlokalen in Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder geraucht werden.

Es darf wieder gequalmt werden

Foto © APEs darf wieder gequalmt werden

Das Bundesverfassungsgericht stufte das entsprechende Verbot in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder am Mittwoch in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Das Gericht erlaubte zudem Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.

Andere Landesgesetze auch überarbeitet. Da die meisten anderen Bundesländer vergleichbare Regelungen haben, werden als Folge der Richterentscheidung auch die Rauchverbote in den Gaststätten dort überarbeitet. Aus dem Urteil (sechs zu zwei Stimmen) folgt, dass nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. Bis Anfang 2010 müssen alle anderen Länder Neuregelungen finden.

Klagen wegen Einbußen. Klagen der Wirte in den kleinen Lokalen über Umsatzeinbußen und ungleiche Behandlung gingen dem richterlichen Urteil voraus. Während für einräumige Betriebe in vielen Ländern bisher ein totales Qualmverbot galt, haben größere Betriebe meist die Möglichkeit, das Rauchen teilweise zu erlauben. Begründet wurde das Urteil unter anderem durch den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Berufsfreiheit, das jetzige Konzept sei mit existenziellen Einkommenseinbußen für Einraumlokale verbunden.

Entscheidung. Die Länder müssen sich bis 31. Dezember 2009 zwischen einem absolutes Rauchverbot für alle oder einer milderen Regelung mit Ausnahmen auch für Einraumlokale entscheiden. Bis dahin darf nur dort geraucht werden, wo die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, keine Speisen angeboten werden und unter 18-Jährigen der Zutritt verwehrt ist. Die Betriebe müssen zudem als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

Sofort gelockert. Einige Bundesländern haben ihre Rauchverbote nach dem Urteil sofort gelockert. Hessen, Hamburg, Bremen und Niedersachsen kündigten an, dass in Einraumbetrieben vorerst wieder geraucht werden dürfe. Die Kläger, Verbände, Ärzte und Politiker begrüßten die Entscheidung. Ministerpräsident Günther Beckstein sieht die bayerische Regelung bestätigt, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich gegen eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing plädierte hingegen für ein "striktes, ausnahmsloses Verbot". Nicht geklärt ist in Deutschland, ob sogenannte elektronische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen. Zigaretten werden damit erhitzt bzw. Nikotin zerstäubt. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine gesundheitliche Bewertung der E-Zigaretten noch nicht möglich.


Fakten

Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen eine Raucherlaubnis vor.

Foto

Foto © AP

Bild vergrößernEin deutscher Wirt hängt voller Freude ein "Rauchen erlaubt"-Schild aufFoto © AP

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