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Zuletzt aktualisiert: 30.04.2008 um 22:00 Uhr

Nichtraucherschutz-Entwurf: Der Qualm lichtet sich

Die Regierung hat sich auf ein Rauchverbot in Lokalen geeinigt - mit großen Ausnahmen. Den Ärzten geht das noch lange nicht weit genug, den Wirten längst zu weit.

Kanzler und Vizekanzler zufrieden

Foto © APAKanzler und Vizekanzler zufrieden

Die Bundesregierung präsentierte gestern eine "gute österreichische Lösung", wie es ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky ausdrückte. Generell gilt ab 1. Jänner 2009 in heimischen Restaurants, Wirtshäusern, Cafes und Beisln ein Rauchverbot. Allerdings wird es großräumige Ausnahmen geben. Das schafft drei Klassen vom Gaststätten.

Kleine Lokale: Bars, die weniger als 50 Quadratmeter Fläche haben, dürfen es sich aussuchen, ob sie ganz zum Raucher- oder ganz zum Nichtraucherlokal werden.

Große Lokale: Betriebe, die über mehr als 80 Quadratmeter Fläche verfügen, müssen den größeren Teil davon für die Nichtraucher reservieren. Die Raucher werden in ein separates Kammerl gesteckt.

Mittelgroße Lokale: Bei Gaststätten, die zwischen diesen beiden Grenzwerten liegen, entscheidet die Art der Räume: Kann man ein Extrazimmer abtrennen, muss umgebaut werden. Geht das nicht, hat der Wirt wiederum Wahlfreiheit wie bei einem kleinen Lokal.

Umbauten. Umbauten, die durch diese Regeln notwendig werden, müssen bis 1. Juli 2009 abgeschlossen sein. Was für eine Art von Lokal ein Gast betritt, erkennt er dann beim Eingang an einer Plakette. Darüber hinaus sind Kellner und Köche arbeitsrechtlich besser vor Rauch geschützt. Diese Berufsgruppen müssen sich wieder regelmäßig einem Lungenröntgen unterziehen. Kündigt ein Bediensteter, weil ihm das Passivrauchen zu viel ist, hat er dennoch Anspruch auf Abfertigung .

Geldstrafen. Widersetzt sich ein Wirt diesem neuen Gesetz, droht ihm eine saftige Geldstrafe. Doch auch Gäste, die nicht auf ihre Zigarette verzichten wollen, können - in kleinerem Ausmaß - zur Kasse gebeten werden. Bevor sie zu diesem Kompromiss gelangt sind, haben SPÖ und ÖVP fast ein Jahr darüber gestritten. Kdolsky findet das nur recht und billig, man habe eben lange "die beste Lösung gesucht" und das Gesetz "verfeinern" müssen.

"Augenauswischerei". Die Ärztekammer ist dennoch unzufrieden. Präsident Walter Dorner fordert einmal mehr ein "generelles Rauchverbot" und kritisiert, dass den Gastronomen zu viele Schlupflöcher geboten würden. Die arbeitsrechtlichen Verbesserungen für das Personal seien "Augenauswischerei". Von Kdolksy, im Zivilberuf Medizinerin, hätte er sich mehr erwartet. Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, will einige Punkte noch nachverhandeln: Dass der Hauptraum immer automatisch der Nichtraucherbereich sein müsse, das sei "zu eng gehalten."

Skepsis. Die Opposition ist ebenfalls skeptisch - aus unterschiedlichen Gründen. Die Grünen bezweifeln, dass dieses Modell in der Praxis funktionieren wird. Die FPÖ sieht einen "weiteren Kniefall vor Brüssel", die Bevormundung der Wirte durch die EU müsse ein Ende haben. Das BZÖ freut sich zumindest, dass Rauchen nicht gänzlich verboten sein wird und heftet sich das als Erfolg auf ihre Fahnen.

EVA WEISSENBERGER

Arbeitnehmerschutz

Lokale unter 50 m² Größe haben Wahlmöglichkeit, bei "Ein-Raum-Gaststätten" mit einer Größe von bis zu 80 m² kann das Rauchen erlaubt werden, wenn nachge-
wiesen wird, dass eine Trennung nicht möglich ist. Strafen für den Inhaber sollen zwischen 2.000 und 10.000 Euro und für Gäste von 100 und 1.000 Euro betragen.

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