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Zuletzt aktualisiert: 16.01.2013 um 17:21 UhrKommentare

Sexualstraftäter nach vier Monaten bedingt entlassen

Der 51-jährige Salzburger saß nach seiner Verurteilung keinen Tag in Haft. Er musste nur zwei Drittel der unbedingten Strafe von sechs Monaten mit einer Fußfessel abbüßen.

Seit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen

Foto © APA | SujetbildSeit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen

Ein verurteilter Salzburger Sexualstraftäter, der seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer Fußfessel abbüßt, muss nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Teenager missbraucht

Der 51-jährige Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 eine damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

Anfang dieses Jahres stellte der Mann einen Antrag auf bedingte Entlassung, dem am 9. Jänner vom Landesgericht Salzburg als Vollzugsgericht stattgegeben wurde. Dem Sexualstraftäter wurde eine bedingte Entlassung nach vier Monaten bewilligt. Begründet wurde dies mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Beschluss wurde allerdings erst kürzlich zugestellt, die 14-tägige Beschwerdefrist ist laut der Gerichtssprecherin noch nicht angelaufen.

Gesetzesänderung

Der Fall hatte medial Aufsehen erregt und zu einer Gesetzesänderung geführt. Seit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgebüßt werden, mindestens drei Monate.

Opfer: "Absolut unverständlich"

Als "absolut unverständlich" bezeichnete jene inzwischen 22-Jährige, die von dem früheren Hundeausbildner mehrmals vergewaltigt worden war, den Beschluss des Landesgerichts Salzburg, wonach der Mann nur zwei Drittel der unbedingten Freiheitsstrafe - also vier Monate - eine Fußfessel tragen muss. "Gegen ihn läuft ein Verfahren (wegen des Verdachts der beharrlichen Verfolgung, Nötigung und gefährlichen Drohung, Anm.), und ich habe aufgezeigt, dass er gegen Auflagen verstoßen hat. Aber keiner tut was, außer dass man ihn bedingt entlässt", sagte die junge Frau im Gespräch mit der APA.

Für sie sei es absolut unverständlich, wenn der frühere Innenminister Ernst Strasser zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt werde, aber der Mann, der sie mehrmals vergewaltigt hatte, keinen Tag ins Gefängnis musste und nun mit vier Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest davonkomme.

Quelle: APA

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