Gericht ordnete neues Gutachten über Breivik an
Opfer-Anwälte forderten ein neues Gutachten, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Behring Breiviks während des Massakers auf der Utöya als rational wahrnahmen. Er wurde Ende November in einem ersten Gutachten für unzurechnungsfähig erklärt.

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Ein norwegisches Gericht hat am Freitag eine neue psychiatrische Begutachtung des Oslo-Attentäters Anders Behring Breivik angeordnet. Noch vor Prozessbeginn am 16. April sollen demnach zwei weitere Experten den Geisteszustand des 32-jährigen Extremisten untersuchen, der vergangenen Juli bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet hatte. Ein Gutachten, das Behring Breivik für unzurechnungsfähig erklärte, hatte zuvor heftige Kritik ausgelöst.
Angesichts der Schwere von Breiviks Tat sei eine neue Untersuchung seiner Schuldfähigkeit angebracht, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen am Freitag vor Journalisten in Oslo. Sie betonte, die Entscheidung enthalte keine Kritik am früheren Gutachten. Doch sei es in dem Fall nötig, sich "so viel Klarheit wie möglich zu verschaffen".
"Psychotisch"
Ein erstes, umstrittenes Gutachten hatte die fehlende Zurechnungsfähigkeit des Massenmörders festgestellt. Die Expertise stuft Breivik als "psychotisch" und "paranoid schizophren" ein. Würde diese erste Einstufung für das Verfahren übernommen, kann der Attentäter nicht zu Haft verurteilt, sondern würde in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Alle drei Jahre müsste ein Richter über seinen Verbleib entscheiden. Bei einer Verurteilung nach dem Strafrecht drohen Breivik maximal 21 Jahre Haft, da das norwegische Strafgesetzbuch keine lebenslange Haftstrafe kennt. Ab dem 16. April 2012 soll ihm der Prozess gemacht werden.
Der Attentäter hatte am 22. Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig erklärt. In ihrem 243 Seiten starken Bericht zeichneten sie das Bild eines Mannes, der in seiner eigenen Wahnwelt lebte und sich dazu berufen fühlte, über Leben und Tod anderer Menschen zu entscheiden.
Eine Ärztekommission bestätigte einen Monat später die Diagnose, auch Anklage und Verteidigung stimmten ihr zu. Opfer-Anwälte dagegen forderten ein neues Gutachten, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Breiviks während des Massakers auf der Insel Utöya als methodisch und rational wahrnahmen. Die Anwälte machten zudem geltend, dass drei Psychologen und ein Psychiater, die den 32-Jährigen im Gefängnis überwachten, laut Medienberichten weder Anzeichen für eine "paranoide Schizophrenie" noch für eine Suizidgefahr entdeckt hätten. Auch Medikamente habe der Attentäter nicht genommen.
Opfer-Anwältin Mette Yvonne Larsen lobte am Freitag die "intelligente Entscheidung" der Richterin. "Es kann nicht schaden, noch mehr Licht in die Affäre zu bringen", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
Wie die neuen Gutachter arbeiten werden, ist allerdings noch unklar. Behring Breivik hatte bereits über seinen Anwalt wissen lassen, dass er zu keiner Zusammenarbeit mehr bereit sei. Möglich wäre es deshalb, ihn zur Beobachtung in eine Psychiatrie zwangseinweisen zu lassen.
Das bisherige Gutachten lehnt Breivik ab. Er warf den Experten vor, "nicht genügend Ahnung von politischen Ideologien" zu haben. Der 32-Jährige hat die Attentate gestanden, betrachtet sie aber als "notwendige Kriegshandlung" gegen eine "muslimische Invasion" und deren Wegbereiter, die Anhänger eines multikulturellen Europas.











