Von Nonne und Erzieherin misshandelt
Als Kind in den späten 1960er-Jahren von einer Erzieherin und einer geistlichen Krankenschwester misshandelt, ist das Opfer nun zwischen die Mühlen der Entschädigungsbürokratie geraten.

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Mach' dich unsichtbar." Dieses Credo hat Frau S. 13 Monate lang begleitet. Es war das Jahr 1968, sie war zehn Jahre alt, an Tuberkulose erkrankt und mit ihrer kleinen Schwester in die Lungenheilstätte Hörgas-Enzenbach eingeliefert worden. Ausgeliefert, findet sie, sei das bessere Wort. Denn Gewalt - körperliche und psychische - gegen die schwer kranken kleinen Patienten sei Alltag gewesen. Verübt von einer weltlichen Erzieherin und einer geistlichen Schwester.
13 Monate lang dauerte das Martyrium. 42 Jahre hatte Frau S. es mit sich getragen. Als 2010 erste kirchliche Missbrauchsfälle öffentlich wurden, wandte auch sie sich an die Ombudsstelle der Diözese Graz-Seckau. "Ich wollte mitteilen, dass nicht nur Männer Täter waren", sagt Frau S. Mehr habe sie dazu eigentlich nicht sagen wollen, zu belastend sei dies.
Ein Jahr später sei aber ein Anruf der Opferschutzkommission der Kirche ("Klasnic-Kommission") gekommen: Ob sie nicht doch aussagen wolle. Schließlich wird die Kommission ihre Arbeit mit Ende 2012 abschließen. Da habe sie sich einen Ruck gegeben und sich einem psychologischen Gutachten unterzogen.
Das fiel eindeutig aus: Es handle sich bei den Schilderungen um "wiederholte Fälle von körperlicher und seelischer Misshandlung" durch eine weltliche Erzieherin und eine geistliche Schwester, steht darin. Bei jeder kleinsten Verfehlung - wie Lachen oder lautes Reden - seien die Kinder geschlagen, an den Haaren gerissen, an den Ohren gezogen worden. Die Erzieherin habe ihr, weil sie Nägel kaute, die Haut aller Fingerkuppen abgeschnitten und Jod daraufgegossen. Das Schlimmste sei die Trennung der Geschwister gewesen. Frau S. sei etwa einmal tagelang darüber im Unklaren gelassen worden, ob ihre kleine Schwester sterben würde.
Das Fazit: "Auswirkungen auf die Persönlichkeit", als Folge bis heute "starke Selbstzweifel und massive Verlustängste". Die Klasnic-Kommission sicherte Frau S. daraufhin schriftlich eine "finanzielle Hilfeleistung" sowie "Therapieleistungen" zu.
Nachforschung gescheitert
Doch nun fühlt sich Frau S., heute in ihren Fünfzigern, erneut zum Opfer gemacht. Sie ist zwischen die Mühlen der Entschädigungsbürokratie geraten. Denn die Klasnic-Kommission zog ihre Zusage zurück. Als Grund wurde angeführt, die Nonne (an deren Namen sich Frau S. nicht erinnert) könne nicht ausgeforscht werden, auch nicht, bei welchem Orden sie tätig war. Man würde das Ansuchen an die seit 2011 bestehende Opferschutzkommission des Landes weiterleiten.
Doch Frau S. wollte auch, "dass die Kirche dazu steht, was eine Kirchenangehörige gemacht hat, dass man mir sagt ,Ja, das ist passiert'", sagt sie. Dafür habe sie jedoch kein Verständnis bekommen, fühlte sich in der Diözese sogar abweisend behandelt.
"Leider ist es nicht immer möglich, eine für jedes einzelne Opfer befriedigende Lösung zu finden, vor allem dann, wenn aus formalen Gründen wie zum Beispiel der Klärung oft lange zurückliegenden Trägerschaft der Eindruck übertriebener Bürokratie entsteht. Das tut uns im Blick auf die schwierige Situation von Opfern sehr leid", heißt es in einer Stellungnahme der Diözese dazu.
Die Klasnic-Kommission erklärt, die Stiftung Opferschutz hätte keine Möglichkeit, sich an einem Orden zu regressieren, da dieser nicht mehr ausforschbar sei. "Es ist ein verworrener Fall. Die wirkliche Panne war, dass wir voreilig eine positive Verständigung geschickt haben", sagt Sprecher Herwig Hösele. Es gehe darum, "dass sich das Land als Trägereinrichtung nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Da gab es eine Aufsichtspflicht".
Frau S. will sich damit nicht zufriedengeben: "Die Verfehlungen haben die Schwestern selbst gemacht. Der ärztliche Leiter hätte weder Zeit noch Autorität gehabt, das zu verhindern", sagt sie.







