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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2007 um 06:11 Uhr

Temposünder sind die Ausnahme

Auch wenn die neuen Feinstaub-Tempolimits bei den Autofahrern oft für Missmut sorgen, hält sich der Großteil von ihnen im Bezirk Hartberg daran.

Foto © APA

Seit Mitte Dezember gilt sie: die neue Feinstaubverordnung, die in belasteten Gebieten, zu denen auch Teile des Bezirkes Hartberg gehören, ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern auf Freilandstraßen und 100 auf Autobahnen vorsieht. Der Zorn mancher Autofahrer über die gesetzliche Regelung ist zwar groß, dennoch halten sich die meisten im Bezirk offenbar daran. "Seit Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkungen haben wir im Bezirk 22 Übertretungen registriert", sagt Karl Ertl vom Bezirkspolizeikommando Hartberg. Eine Zahl, die sehr gering sei. Ein Grund dafür könnte die Doppelbestrafung sein, die Temposündern drohen kann. "Wenn jemand mit mehr als 100 über die Freilandstraße fährt, kann er sowohl nach der Feinstaubverordnung, als auch nach der Straßenverkehrsordnung bestraft werden", erklärt Karl Wurzer, Verkehrsreferent der Bezirkshauptmannschaft Hartberg.

Übertretungen. Auffällig sei auch, erläutert Ertl, dass sich die Menschen in der Früh weniger an die Beschränkungen halten, als am Abend. Das führt der Polizist vor allem darauf zurück, dass es viele in der Früh sehr eilig hätten, zur Arbeit zu gelangen. Bestimmte Gemeinden im Bezirk, in denen mehr Strafen als anderswo verhängt werden, sind der Polizei bislang nicht untergekommen.

Vermutung. Dass die Autofahrer auch auf der Autobahn so diszipliniert sind, kann Othmar Mühl von der Autobahnpolizei nur vermuten. "Da die Geschwindigkeitsbeschränkung erst in Sinabelkirchen beginnt, können wir nicht viel sagen. Unser Bereich geht nur bis zur Raststation Arnwiesen und somit gelten die 100 Stundenkilometer nur auf drei Kilometern unseres Abschnittes", erklärt er. Auch verstärkte Kontrollen würden in diesem Bereich nicht durchgeführt werden.

Geringe Beschilderung. Obwohl die Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitsbeschränkung vor allem auf Freilandstraßen spärlich zu finden sind, ist dies kein Grund, dass man nicht bestraft werden könne, wie Karl Wurzer erklärt. "Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht ordnungsgemäß kundgemacht ist, ist auch rechtlich nicht gültig. Im konkreten Fall wurden aber andere Kundmachungsmethoden gewählt als die Beschilderung. Nämlich eine Verordnung im Landesgesetzblatt und die Ankündigungen in den Medien", meint Wurzer, der aber betont, dass diese Lösung sicherlich keine sehr glückliche sei.

SUSANNE PREISS

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