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Zuletzt aktualisiert: 14.02.2012 um 11:55 UhrKommentare

Zweitheizungsverbot: Verstöße nicht kontrollierbar

Mit dem Zweitheizungsverbot an Hochbelastungstagen wollte man dem Feinstaub den Kampf ansagen. Am Wochenende war das Verbot für 36 Stunden in Kraft. Es gab keine Anzeigen, denn das Verbot ist kaum überprüfbar.

Foto © Sabine Hoffmann

Das Verbot tritt immer dann in Kraft, wenn die Feinstaubbelastung an drei Tagen in Serie bei mehr als 75 Mikrogramm liegt. Am vergangenen Wochenende war es soweit: Das Verbot galt ab Samstag in Graz und den Gemeinden Feldkirchen, Gössendorf, Grambach, Hart, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg. Für ganze 36 Stunden war das Befeuern von Zweitheizungen, Öfen, die zusätzlich zu einer fix installierten Hauptheizung betrieben werden, mit Festbrennstoffen verboten. Mit dem Schnee kam Besserung, denn die Feinstaubbelastung sank binnen eines Tages um fast die Hälfte. Deshalb hob die Landesregierung am Sonntag das Zweitheizungsverbot wieder auf.

Kontrollen

Für die Einhaltung dieses Gesetzes und die Kontrollen sind die Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaft und der Magistrat Graz zuständig. Die Beamten haben grundsätzlich das Recht, sich bei einem Verdacht Zutritt zu einem Haus zu verschaffen. In der Praxis ist es aber nur schwer überprüfbar, ob das Verbot eingehalten wird. Die Anzeigen blieben aus.


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Laut EU-Recht darf nur an 35 Tagen im Jahr die Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter überschritten werden.

 




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